Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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dung und gestifteten Gebühren über Abzug einer Provisoriumsschuld ein ständiges jährliches 
Einkommen von 728 fl. gewährt. 
Die Bewerber (bei Nro. 10 unter Nachweisung ihrer Befähigung für Uebernahme eines 
Präzeptorats) haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchen- 
rathe zu melden. " ' , 
11)DieBewerberumdieinErledigunggekommeneGerichts-AktuarsstclleinLud- 
wigsburg haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu 
melden. 
12) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte Bra- 
ckenheim haben sich innerhalb vierzehn Tagen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden · 
15) Die Bewerber um die erledigte Oberamts--Aktuarsstelle in Brackenhe im werben 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Neckarkreises 
zu melden. 
SO#########bon#####se 
Am 23. d. M. ist das Register der Rechts-Erkenntnisse vom Jahrgang 1843 ausgegeben worden- 
  
Gevdruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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