Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

210 
der Ober-Lieutenant Stängel des stebenten Regiments zum Schützen-Ossizier ernannt 
zu Ober-Lieutenants sind befördert: 
die Lieutenants: Graf Reischach im vierten Regiment, bei diesem Regiment, 
" Arlt im dritten beim achten Regiment, 
Blumhardt im vierten bei diesem Regiment, 
v. Fechthelm im ersten beim achten Regiment; 
zu Lieutenants sind ernannt: 
die Regiments-Offziers-Zöglinge erster Classe, Feldwebel Oßwald im vierten beim 
ersten Regiment, und 
Feldwebel v. Scheler im siebenten beim dritten Regiment; 
endlich sind die Regiments-Adjutanten: 
Ober-Lieutenant Fischer des ersten und 
Ober-Lieutenant Rampacher des siebenten Regiments 
gegenseitig versetzt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung der K. Deklaration über die staaterechtlichen Verhälmiss 
des ritterschaftlichen Adels in Beziehung auf die Besitzungen des gräflichen Hauses 
Fugger-Kirchberg-Weißenhorn. 
Nachdem der Graf Raimund v. Fugger-Kirchberg-Weißenhorn den Verzicht auf 
Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Ortspolizei und · Forst-Gerichtsbarkeit erklärt hat; so ist, vorbe 
bältlich der persönlichen Vorzüge des standesberrlichen Adels für den Grafen und seine Familie 
die Anwendung der K. Deklaration vom 8. December 1821 über die staaterechtlichen Velbsl 
des ritterschaftlichen Adels auf die im Besitze des gräflichen Hauses befindlichen Rittergüttt 
Kirchberg und Schnürpflingen, Oberamts Wiblingen, und zwar unter Einräumung der in 
den 88. 50 und 41 zugesicherten Surrogate der beiden erstgenannten Rechte, durch höchst 
Entschlieung Seiner Königlichen Majestät vom 27. d. M. genehmigt worden; w 
biemit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht wirr. 
Stuttgart den 29. März 1844. Schlaper.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.