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der Ober-Lieutenant Stängel des stebenten Regiments zum Schützen-Ossizier ernannt
zu Ober-Lieutenants sind befördert:
die Lieutenants: Graf Reischach im vierten Regiment, bei diesem Regiment,
" Arlt im dritten beim achten Regiment,
Blumhardt im vierten bei diesem Regiment,
v. Fechthelm im ersten beim achten Regiment;
zu Lieutenants sind ernannt:
die Regiments-Offziers-Zöglinge erster Classe, Feldwebel Oßwald im vierten beim
ersten Regiment, und
Feldwebel v. Scheler im siebenten beim dritten Regiment;
endlich sind die Regiments-Adjutanten:
Ober-Lieutenant Fischer des ersten und
Ober-Lieutenant Rampacher des siebenten Regiments
gegenseitig versetzt.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung der K. Deklaration über die staaterechtlichen Verhälmiss
des ritterschaftlichen Adels in Beziehung auf die Besitzungen des gräflichen Hauses
Fugger-Kirchberg-Weißenhorn.
Nachdem der Graf Raimund v. Fugger-Kirchberg-Weißenhorn den Verzicht auf
Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Ortspolizei und · Forst-Gerichtsbarkeit erklärt hat; so ist, vorbe
bältlich der persönlichen Vorzüge des standesberrlichen Adels für den Grafen und seine Familie
die Anwendung der K. Deklaration vom 8. December 1821 über die staaterechtlichen Velbsl
des ritterschaftlichen Adels auf die im Besitze des gräflichen Hauses befindlichen Rittergüttt
Kirchberg und Schnürpflingen, Oberamts Wiblingen, und zwar unter Einräumung der in
den 88. 50 und 41 zugesicherten Surrogate der beiden erstgenannten Rechte, durch höchst
Entschlieung Seiner Königlichen Majestät vom 27. d. M. genehmigt worden; w
biemit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht wirr.
Stuttgart den 29. März 1844. Schlaper.