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b) Bekanntmachung, betreffend die Distanz-Bestimmungen für die neu errichtete Relais-Posthalterei
zu Ober-Sontheim.
In Folge der durch böchste, Entschließung vom 10. Januar d. J. verfügten Verlegung
des seitherigen Poststalls ohne Expedition von Bühlerthann nach Ober-Sontheim find die
tations-Entfernungen zwischen dieser und den benachbarten Poststationen in nachslehender
Weise, nämlich zwischen Ober-Sontheim und
1) Ellwangen auf 11 Post,
2) Hall auf 1 Post,
5) Crailsheim auf 1 Post,
4) Gaildorf auf 3 Post
estgesetzt worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 3. April 1354. Schlayer.
e) Bekanntmachung, betreffend die im August 1844 zu Berlin beginnende öffentliche Ausstellung von
Industrie-Erzeugnissen des Zollvereins-Gebietes.
Gemäß der im Jahr 1342 unter den gollvereinten Staaten getroffenen Verabredung
berk die Veranstaltung von Ausstellungen der Industrie-Erzeugnisse des gesammten Zollvereins=
Schietes in Zwischenräumen von wenigstens fünf Jahren wird eine solche Ausstellung vom
*r August d. J. an acht Wochen hindurch in Berlin Statt finden.
Indem die Gewerbetreibenden des Landes zur Beschickung dieser Ausstellung eingeladen
erden, wird Folgendes angefuͤgt: «
G 1) Zu dieser Ausstellung wird, mit Ausnahme der Werke der schönen Künste, jedes im
"„ bbiete des Zoll= und Handels-Vereins dargestellte Industrie-Erzeugniß, auch das gröbste,
Weelassen, wenn dessen Gebrauch allgemein verbreitet und dasselbe im Verhältniß zum Preise
dt gearbeitet ist. Neben den gewöhnlichen marktgängigen Waaren, wie sie in größeren
Uantitäten geliefert und in den Handel gebracht werden, sind jedoch auch Gegenstände des
wrus, so wie solche Fabrikate, welche wegen der darauf verwendeten besonderen Sorgfalt und
ffertigleit und wegen der hiedurch bedingten Preiserhoͤhung sich nicht zum gemeinen Ge-
uche eignen, sondern in das Kunstgebiet einschlagen, keineswegs ausgeschlossen.
Jeder Theilnehmer soll nicht eine Mehrzahl gleichartiger Exemplare, sondern nur dann
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Stucke seiner Fabrikation einsenden, wenn diese sich wesentlich von einander unter-
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