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R) Der Departements des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Verfügung, betreffend das Verhalten der Kassenbeamten bei Wahrnehmung falscher Münzen.
Um dem Umlauf falscher Münzen und den biedurch entstehenden Täuschungen im Verkehre
so viel möglich vorzubeugen, werden hiemit alle mit einer Kassenführung beaustragte öffentliche
Diener der Departements des Innern und der Finanzen den bestehenden Gesetzen gemäs
ungewiesen, falsche Münzen, die ihnen zur Zahlung angeboten werden, an den Zahlenden
nicht anders, als nachdem ihnen ein Zeichen ihrer Nichtswürdigkeit, z. B. mittelst starker
Durchlscherung oder durch Einschnitte, beigebracht, und so jedem ferneren Mißbrauche begegnet
seyn wird, zurückzugeben; in Fällen aber, in welchen nach Beschaffenbeit der Umstände und
der Person des Zahlenden der Verdacht der Begehung eines Münzverbrechens (Art. 206—210
des Strafgesetzbuchs) entsteht, dem zuständigen Bezirksgerichte unter Anschluß der eingenommenen
alschen Münze Mitthellung zu machen.
Die Beobachtung dieser Weisung haben die betresfenden vorgesetzten Stellen zu überwachen
und vorkommende Unterlassungen mit Ordnungsstrafen zu ahnden.
Stuttgart den 2. April 1845. Schlayer. Herdegen.
C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer ersten höheren Dienstprüfung im Finanzfache.
Zu der am Montag den 6. Mai d. J. und den folgenden Tagen in Tübingen Statt
nden ersten höberen Dienstprüfung im Finanzfache sind als zulassungsfähig erkannt worden:
Theodor Ammon, von Untersontheim, derzeit in Tübingen.
Joseph Ludwig Baur, von Bibeuch.
Blasius Bechinger, von Hüttenrte, in Tübingen.
Hugo v. Bourdon, von Dürmemingen.
Adolph Fegzer, von Ludwigsburg, in Tübingen. »
Georg August Fischer, von Stutgart, Hofkameralamts-Gehülfe in Freudenthal.
Friedrich Joseph Herdegen, von Stuttgart, derzeit in Weingarten.
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