Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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wiesen, bei Berechnung der Gebühren von Zeugen in Verwaltungs= (Polizei-, Finanz-- und 
Forst-) Strafsachen die K. Verordnung vom “. Januar d. J., PF. 1—7, gleichmäßig in An- 
wendung zu bringen. 
Stuttgart den 27. April 1844. 
Schayer. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines evangelischen Geißlichen an dem Al 
beitshause zu Ludwigsburg, wemit neben freier Wohnung ein Gehalt von jäbrlicher 
300 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei dem 
Strafanstalten-Collegium vorschriftmäßig einzureichen. 
2) Die Bewerber um die Kassiersstelle bei der Eisenbahn-Commission, mit wel- 
cher zunächst die Geschäfte eines Magazin-Verwalters verbunden sind, werden aufgefordert, 
binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei jener Behörde zu melden und sich zugleich über ihm 
Cautions-Befähigung zu erklären. Der Gehalt des Eisenbahn-Kassiers, welcher den Rang 
eines Collegial-Expeditors erhalten wird, ist auf 1000 fl. festgesetzt. » 
5) Die Bewerber um die neu errichtete Stelle eines zweiten Reallehrers in Hall, mi 
welcher gegen einen Gehalt von 600 fl. (ohne Antzeil am Schulgeld und ohne Hausmieihe· 
Entschädigung) die Verpflichtung zu 50 wöchentlichen Unterrichtsstunden in den. gewöhnlichen 
Realfächern, hauptsächlich in der französischen Sprache, verbunden ist, haben sich binnen drrt 
Wechen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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