Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Stadtrichters i 
Stuttgart, womit die Besoldung erster Classe verbunden ist, werden aufgefordert, sich inner- 
halb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtsbofe in Eßlingen zu melden. 
2) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Stadtdirektionsarztes 
von Stuttgart, mit welcher normalmäßig ein Gehalt von 100 fl. aus der Staatskafe 
und einer von 50 fl. aus Körperschaftskassen neben dem gewöhnlichen doppelten Schreib-Mate 
rialien-Aversum verbunden ist, haben innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Nedar- 
kreises sich zu melden. 
5) Die Bewerber um die erlevigte Oberamts-Akarsstelle in Waiblingen werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Neckarkreises zu 
melden. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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