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die erledigte evangelische Pfarrei Wurmberg, Dekanats Knittlingen, dem Pfarrverweser
Nast zu Holzgerlingen, Dekanats Böblingen, und
die erledigte Oberamtsarztsstelle zu Mergentheim dem ausübenden Arzte Dr. Krauß in
Niederstetten, Oberamts Mergentheim, gnädigst übertragen:
Seine Ksnigliche Majestät haben vermöge pöchster Entschließung vom 6. d. M. den
Referendär erster Classe, Neher, von Musbach, Oberamts Saulgau, in die Zahl der Rechts
Consulenten aufzunehmen gerußt. Derselbe hat Wangen zu seinem Wohnsttze gewählt.
Ferner haben Höchstdiesel ben vermöge höchsten Dekrets von demselben Tage vas
erledigte Amtsnotariat Liebenzell, Oberamts Calw, dem Notariats-Candidaten Reinmann,
von Schorndorf, zu übertragen geruht.
Durch böchste Entschließung vom 10. d. M. baben Seine Königliche Majestät
folgende Ernennungen und Versetzungen in der K. Infanterie verfügt:
der Lieutenant Sonntag im fiebenten Regiment wird zum Ober--Lieutenant in diesem, und
der Lieutenant v. Marchthaler im siebenten zum Ober-Lieutenant im achten Regiment
befoͤrdert;
der Lieutenant v. Kahlden der Garnisons-Compagnien zum dritten Infanterie-Reg
ment, und ,
der Lieutenant v. Wagner im vierten Infanterie-Regiment zu ver Artillerie verseßt,
und Letzterer daselbst aggregirt;
sodann werden zu Lieutenanten ernannt:
die Regiments-Offizlers-Zöglinge erster Classe:
Feldwebel Keßler des sechsten im fünften Infanterie-Regiment,
— Arlt des vierten Infanterie-Regiments bei den Garnisons-Compagnien,
— v. Baldinger des ersten im dritten Infanterie-Regiment,
— Kouörzer des ersten im siebenten,
— Lüllich des fünften im sechsten, und
— Visel des vierten im achten Infanterie-Regiment.
Die patronatische Ernennung des Pfarramtsverwesers Carl Raifeisen zu Eschelbach, De-
kanats Oehringen, auf die evangelische Pfarrstelle daselbst ist am 51. v. M. bestätigt worden=
Sodann haben Seine Königliche Malestät vermöge böchster Entschließung von
5. d. M. der von dem Fürsten Erbland-Postmeister beabsichtigten Uebertragung der vereinigte
Posterpedition und Poslstallmeisterei in Geislingen an Carl Friedrich Weckherlen dasel
die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht.