Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
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Mittwoch den 3. Juli 1844.
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— Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. ·
fthgungenderDepartements.WolmsissVeränderungeinesRechts-Confulenten.——Bekanalmachung,
betreffendvirVekändkkungeinesGenikincheziw Bekanntmachung, detreffend das Ergebniß einer zwei-
ten Staatsprüfung in der Mediein und böberen Cdirurgie. Verfügung, betreffend die Brandschadens-
Umlage für das Etatsfabr 1841.45. Verleibung der silbernen Vervienst-Meraille an den Schultbeißzen
Prehmer zu Kuchen. Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung deo Oberamts--Thierarztes Bölm wegen
Deilung ramekranker Schafe. Bekanntmachung einer Aenderung in der Gemeinde-Bezirks-Eintheilung. —
Zetanntmachung, betreffend die dießjäbrigen Prüfungen: 1) für vie Aufnabme in die niederen katholischen
Convikte: 2) für die Aufnabme in das evangelische Seminar in Schöntbal als Zögling over als Hospes;
4) für die Zulaffung zu akademischen Stuvien; 4) für die Aufnahme in das höherr evangelische Seminar in
I. Tübingen; 5) für die Aufnabme in vas böbere katbolische Convikt (Wilbelmsftift) in Tübingen. "
itust. Erlebigungen.
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l. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 22. v. M. dem
Sekr J. K. H. der Prinzessin von Oranien, Legationsrathe v. Weckherlin, die Erlaub=
L ertheilen geruht, das ihm von des Königs der Niederlande Masestät verliehene Ritter-
euz des niederländischen Löwenordens annehmen und tragen zu dürfen.
B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät baben vermoge höchster Entschließung vom 19. v. M.
it dem Dekanat verbundene katholische Stadtpfarrei Schoͤmberg dem Pfarrer und Schul-
eiior Maihöfer zu Berg, Dekanats Ravensburg, gnädigst übertragen.
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