Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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legers Hopf zu Sulz und der Schultheißen Roth zu Renfrizhansen und Storz zu Trich- 
tingen wegen ihrer vieljährigen treuen Dienste gnädigst verfügt. 
Stuttgart den 22. Juni 184“4. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, betreffend eine Aenderung in der Classen-Eintheilung der Gemeinde Nusplingen, 
Oberamts Spaichingen. 
Nachvem die Gemeinde Nusplingen, Oberamts Spaichingen, auf den Grund der K. 
Verordnung vom 9. Februar 1829 von der dritten in die zweite Classe der Gemeinden vorge- 
ruͤclt worden ist; so wird dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2. Juli 184. Schlayer. 
2. Des K. Studienraths. 
Neule Organisation des Gymnasiums und der Nealanstalt in Ulm. 
Vermöge höchster Entschließung vom 17. Mai d. J. sind in der bisherigen Organisation 
K. Gymnastums und der Realanstalt in Ulm nachstehende Veränderungen eingetreten. 
Die bisher unter Einem Vorstande vereinigten Lehranstalten des Gymnasiums und der 
talschule sind für die Zukunft von einander getrennt, und jede derselben hat, wie ihr eigenes 
"r ulgebäude, ihre eigenen Apparate 2c., so auch ihren eigenen Vorstand in der Person 
nes Rektors. 
I. Das Gymnasium besteht 
1) statt der bisherigen vier aus sechs untern Classen (Classe 1I—VI.) mit je einjähri- 
gem Lehrkurs für 8—15/jährige Schüler und hat eben so viele Hauptclassenlehrer, nebst 
einem Hauptlehrer für die Arithmetik durch alle sechs Klassen und den erforverlichen 
Fachlehrern im Zeichnen, Singen und Schreiben. Zur Aushülfe in Krankheits- 
fällen dr. eines Lehrers ist ein eigener Vikar ausgestellt 
2) aus dem oberen Gymnasium für 156—1 8jährige Schüler in vier Jahres-Abtheilungen 
(statt der bisherigen zwei), von welchen die beiden jüngeren (Classe VlI. und VIII.) 
bei je einjährigem Curs in den meisten Lehrfächern getrennt sind, während die zwei 
ältesten im größeren Theile des Unterrichts vereinigt sind, in einigen Fächern jedoch, 
wie Mathematik, Physik, Pilosophie, französische Sprache, getrennte Abtheilungen 
bilden. . 
Die Jahl der Professoren des oberen Gymnassums, welche mit Einschluß des Rektors 
des
	        
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