Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
à) Verleihung eines Erfindungspatents an den Werkmeister Andreas Kolb zu Hall für die Anlegung 
von Wasserleitungen aus Cement. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 5. d. M. dem 
Werkmeister Andreas Kolb zu Hall auf das von ihm angegebene Verfahren in Anlegung von 
Wasserleitungen mittelst Anwendung eines Wasserschlauchs, zu Bildung der aus Cement zu 
gießenden Roͤhren, ein Erfindungspatent auf die Dauer von zehen Jahren gnädigst verliehen 
haben; so wird dieses, nnter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen 
Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1832, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. Juli 1844. Schlaper. 
b) Verleihung cines Patents an den Uhrenmacher Stoß und Sohn in Ulm auf eine Eimch 
tung zu Abwendung nachtheiliger Einwirkung des Sturmes und Unwetters auf das Gebwerl be 
Thurmuhren. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. den 
Ubrenmacher Valentin Stoß und Sohn in Ulm das nachgesuchte Patent auf die von ihnen 
dargelegte Einrichtung zu Abwendung nachtheillger Einwirkung des Sturmes und Unwette 
auf das Gehwerk bei Thurmuhren mit sechsjähriger Dauer gnädigst ertheilt haben; so wir 
dieses, unter Beziehung auf den flebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe · Ordnung 
und das Gesetz vom 29. Juni 1842, hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. Juli 1857. Schlaper. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Ergebniß der zweiten Dienstprüfung evangelischer Predigtamts-Candidaten im Laufe dieses Sommer“. 
. . waten 
Von den zur zweiten Dienstprüfung im Laufe dieses Sommers zugelassenen Candida 
des evangelischen Predigtamtes find nachstehende fünf und zwanzig für befähigt erklärt worde 
1) Dippner, von Schorndorf. ". 
2) Distelbartb, von Monrepos. 
5) Engelbrecht, von Riedbach.
	        
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