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Musterung des laufenden Jahres Verwiesenen von der vorigen Ausbebung, für welche
das im vorangegangenen Jahre gezogene Loos entscheidend ist (Art. 51. vierter Absatz), unter
B. die Militärpflichtigen der laufenden Altersklasse enthält.
Die Ziehungsliste, welche für das Aushebungsgeschäft nunmehr die Bezirkshauptliste
bildet, und deren übrige Columnen erst. bei den späteren Verhandlungen ausgefüllt werden (8§.47.
56. 58. 60. 77. 78. 90. 92. 101. 128. 1500.), muß mit einem alphabetischen Namenregister
versehen werden.
Jeder Pflichtige bleibt während der ganzen Dauer der Kriegsdienstpflicht (Art. 2.), ohne
Räcksicht auf die mit dem Wohnsitze der Eltern oder den Heimathverhältnissen (§. 15.) einge-
tretenen Veränderungen, demjenigen Bezirke angehörig, dem er als Militärpflichtiger angehörte,
und in dessen Ziehungsliste er vorkommt.
∆. 44.
Werden obige Vorschriften pünktlich befolgt, so ist jeder störende Fehler bei ver Loos-
ziehung wohl zu vermeiden.
Fär den Fall, daß gleichwohl ein solches Versehen begangen werden sollte, wird bemerkt,
daß die dringendsten Rücksichten gebieten, das einmal gezogene Loos aufrecht zu erhalten, so
lange es noch irgend ein angemessenes Mittel giebt, die Unregelmäßigkeit auf einem andern
Wege, ehne Rechtsverletzung zu verbessern, vorausgesetzt, daß nicht die Verhandlung an einer
offenbaren und unheilbaren Nichtigkeit leidet.
Den Oberämtern wird aufgegeben, einen solchen bei der Loosziehung etwa vorgekomme-
nen, auf das Resultat derselben Einfluß habenden Fehler, unter genauer Schilderung der Ver-
hältnisse, alsbald zur Kenntniß des Ober-Rekrutirungsraths zu bringen.
K. 45.
Wörde je ein Nachloosen zu dem Zwecke angeordnet werden, um einem Pflichtigen,
für welcheu keine Loosnummer vorhanden ist, den Matz zu bezeichnen, den er in der Reihen-
folge der Mllichtigen seiner Altersklasse einzunehmen hat, was insbesondere auch in dem —
Art. 63. Absag 4. bemerkten Falle eintreten kann, so geschieht dieses Nachloosen auf folgende
Weise:
Der Rflichtige zieht aus der ganzen Anzahl von Loosen, welche bei der ursprönglichen
Jiehung seiner Altersklasse vorhanden war, eine Nummer, und loost sofort mit dem Inba-
ber der bei der Hauptziehung gezogenen gleichen Nummer darüber, wessen Loosnummer der