Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Durch böchste Entschließungen vom 2. d. M. baben Seine Königliche Majestät 
den Hauptmann v. Stahl im zweiten Infanterie-Regiment wegen korperlicher Leiden in 
das Ehren-Invalidenkorps versetzt, und « 
den Hauptmann v. Röll im fünften Infanterie-Regiment, so wie 
den Ober-Lieutenant v. Linden der Artillerie, beide wegen Krankheit auf ein Jahr 
Kaggregirt, ferner "„ , » , 
denFinanz-ReferendärKüblerauc«St11tkga1-tzumCamemlamts-Buchpalter in 
Maulbronn gnädigst ernannt, 
den Forstwart Buchwald in Aichelberg, Forstamts Altensteig, auf die Forstwartsseelle 
in Urach versetzt, und 
die hiedurch erledigte Forstwartsstelle in Aichelberg dem provisorischen Forstwart Faber 
in Enzklösterle gnädigst übertragen. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets von demselben Tage dem 
Forstwart Buchholz in Steinhausen, Reviers und Forstamts Ochsenhausen, die nachgesücht 
Dienstentlassung gnädigst ertheilt. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließungen vom 
4. d. M. den außerordentlichen Professor Dr. Vischer an der philosophischen Fakultät L 
ordentlichen Professor dieser Fakultät, und 
den Privatdocenten Dr. Bruns in Töäbingen zum außerordentlichen Professor in der 
Juristen-Fakultät gnädigst ernannt, « 
die erledigte evangelische Pfarrei Altheim, Dekanats Ulm, dem Pfarrer Pfitzenm aier 
in Zainingen, Dekanats Urach, gnädigst übertragen, 
den Kanzleirath H ögg in Ellwangen wegen körperlicher Leiden, seinem Ansuchen ge 
unter Vorbehalt der Wiederanstellung im Falle völliger Wiedergenesung, in den Rubestand 
gnaͤdigst versetzt, und . 
den städüschen Ober-PolizeiCommissr Kegelen in Ulm zum Ober-PolizelCommisse 
in Stuttgart gnädigst ernannt. 4 » 
SodaimbabeuHöchstvieselbenvermöge.pschstekEntschließungvoinz.v.M-"" 
Ministerial-Assessor, Regierungsrath Sautter, und « 
den Kanzlei-Direktor, Regierungsrath Camerer zu Ministerial-Räthen mit dem 
verbundenen Titel und Rang von Ober-Regierungsräthen, und 
mäfß,
	        
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