Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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lingen, welche 426 Pfarrgenossen zählt und ein in dem Genusse aus eigenen Guͤtern, in Zeben, 
ten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und ständigen Gebühren bestehendes Einko 
men von 1094 fl; natẽ 
6) die erledigte katholische Pfarrei Dürrenwaldstetten, Oberamts und Dekanon 
Riedlingen, welche in dem Parrorte nebst 3 Filialen 330 Pfarrgenossen zält, und ein an 
dem Genusse aus eigenen Gütern, in Zehentsurrogatgeld, Capitalzinfen, Besoldungen und 
digen Gebühren bestehendes Einkommen von 994 fl; ,46 
7) die erledigte katholische Pfarrei Hausen ob Rottweil, Oberamts und Dekans, 
Rottweil, welche in dem Pfarrorte nebst 7 Filialhöfen 393 Pfarrgenossen zählt, und ein en 
dem Genusse aus eigenen Gütern, in Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldung 
und gestifteten Gebühren bestehendes Einkommen von 679 fl.; lche 
8) die erledigte katholische Pfarrei Wörth, Oberamts und Dekannts Ellwangen, we em 
in dem Pfarrorte nebst 16 Filialweilern und Höfen 626 Pfarrgenossen zählt, und ein in * 
Genusse aus eigenen Gütern, in Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und s 
digen Gebühren bestehendes Einkommen von 621 fl. gewährt. * 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath vorschr 
mäßig zu melden. #88 
9) Das zu besetzende Rabbinat Buchau, fürstlich Thurn und Taxisschen Bezirksam 
allda, mit welchem das Vorsängeramt verbunden ist, und welches neben freier Wohnung, #e- 
neben den Stolgebühren im Anschlag von 40 fl. eine Besoldung von 525 fl. bei der I#tenn 
tischen Central-Kirchen-Casse gewährt, begreift die Kirchengemeinde Buchau und das 1 S 7 
davon entfernte mit selbstständigem Gottesdienste versehene Filial Kappel, zusammen m 9 
Israeliten. Der Rabbine hat an den Hauptfesttagen der jüdischen Kirche und je an zwei i%%, 
bathen in dem Rabbinatssitze, und je den dritten Sabbath in dem Filial Predigt und Katent 
sation zu halten, auch in dem Rabbinatssitze der erwachsenen Jugend den Religionsuntergn 
wenigstens in 3 wöchentlichen Stunden zu ertheilen, und die gewöhnlichen Obliegenheiten "t r- 
Vorsängers zu erfüllen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich unter Angabe ihrer 4 
sönlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Bildungs-Laufbahn binnen vier Wochen 
der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden. ade 
10) Die Bewerber um eine bei der Regierung des Jaxtkreises zu besebn 
Sekretärsstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei jener Kreisbehörde vorsch 
mäßig zu melden. all 
11) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte H u- 
werden aufgefordert, sich bei dem Gerichtshof in Ellwangen binnen drei Wochen vorsch 
mäßig zu melden. L 
12) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zweiter Classe zu (ben. 
tenburg baben sich binnen drei Wochen bei dem Steuer-Collegium vorschriftmäßig zu me und 
13) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle in Steinbausen, Revi 
Forstamts Ochsenhausen, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer für d 
naukreis vorschristmäßig zu melden. 
Am 4. d. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monate Juli d. J. ausgegeben worden- 
— . 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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