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den Oberamtsarzt Dr. v. Launer in Freudenstadt, seinem Ansuchen gemäß, wegen
Kränklichkeit gnädigst in den Ruhestand versetzt.
Durch höchste Entschließung vom 7. d. M. haben Höchstdieselben den Kaggregirten
Lieutenant v. Gumppenberg des ersten Reiter= Regiments bei dem zweiten eingetheilt.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 25. v. M. die
erledigte katholische Stadtpfarrei Schelklingen, Dekanats Ehingen, dem Marrer Frank
Fellvorf, Dekanats Horb, gnädigst übertragen.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der Justiz und des Innern.
Der Ministerien der Justiz und des Innern.
Bekanntmachung, einen von den Mitgliedern des Fürstlichen Hauses Hohenlohe-Oehringen
abgeschlossenen Familien-Vertrag betreffend.
Von dem Fürsten August zu Hohenlohe-Oehringen ist ein zwischen demselben und
seinen drei Söhnen, Friedrich, Hugo und Felix unter dem 22. August 1842 abgeschlof
sener Familien-Vertrag Seiner Königlichen Majestät unterthänigst vorgelegt -
kraft dessen der älteste Sohn des Fürsten August, Fürst Friedrich, auf seine Erstgeburts-
und Surcessionsrechte in die standesherrlichen Besitzungen des Fürstlichen Hauses Hohenlohe=
Oehringen zu Gunsten seiner Brüder, zunächst des Fürsten Hugo, und eventuell des Fürsten
Felix, verzichtet hat.
Da dieser Vertrag nichts gegen die Landesverfassung und die bestehenden Gesetze enthaͤlt;
so wird dessen vorbezeichneter Inhalt in Gemäßbeit allerhöchster Entschließung vom *
v. M. andurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß biernach der zweitge-
borne Sohn des Fürsten August, Fürst Hugo, als der präsumtive Nachfolger in den Stamm“
und Fidei-Commiß-Besitzungen des Fürftlichen Hauses zu betrachten is.
Stuttgart den 1. Oktober 1844.
Prieser. Schlaper.