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2) Von den erhobenen Gefällweinen werden die wenigen noch nicht in Geld verwandel-
ten Wein-Besoldungen, Penfionen und Gülten unter den Keltern in Natur abgereicht,
so weit nicht für deren Abgabe besondere Bestimmungen erfolgen.
3) Die über die Natural-Abgaben bevorbleibenden Gefällweine sind unter den Keltern
bestmöglich zu verwerthen.
4) Die Herbstrechnungen find in der vorgeschriebenen Form an die betreffenden Finanz-
kammern so bald einzusenden, daß diese die vorgeschriebene Uebersicht über die Wein-
Gefäll-Einnahmen spätestens auf den 15. December dem Finanz-Ministerium vorlegen
können.
Stuttgart den 15.Oktober 1844. «
Gärttner.
-P0) Verfügung, betreffend die von der Eisenbahn-Commission den Cameral= und Forstämtern
k% zukommenden Aufträge.
Nachdem die Leitung des Eisenbahnwesens von dem Ministerium des Innern an das
Finanz-Ministerium übergegangen ist, erhalten die Cameral= und die Forstämter die Weisung,
den Aufträgen, welche ihnen von Seite der Eisenbahn-Commission werden ertheilt werden, alle
Lufmeerksamkeit zu widmen und gebührend nachzukommen.
Stuttgart den 17. Oktober 1844.
Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Bei dem Finanz-Ministerium ist die Stelle eines Ministerial-Assessors
mit dem Titel und Rang eines Finanzraths und mit der Besoldung Von 1600 fl. zu besetzen.
die Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, binnen drei Wochen dei dem genannten Mi-
msterium vorschriftmäßig sich zu melden. .
2) Sodann ist bei dem Finanz-Ministerium hauptsächlich für die das Eisenbahnwesen
errefenden Geschäste ein Rath mit der Besoldung von 2000 fl. anzustellen. Die Bewerber
un diese Stelle aus den Departements des Innern und der Finanzen werden ebenfalls auf-
gefordert, ssch binnen drei Wochen bei jenem Ministerium vorschriftmäßig zu melden.