Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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44. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
* Sanstag den 26. Oktober 1844. 
Inha- L 
Könt gl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Vornahme einer neuen Waßl der Abgeordneten zur zweiten 
Kammer der Stände-Versammlung. 
v erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vornahme einer neuen Wahl der Abgeord- 
neten zur zweiten Kammer der Stände-Versammlung. · 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Vornahme einer neuen Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer 
der Stände-Versammlung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
d Da die Vollmachten der durch Wahl berufenen Stände-Mitglieder demnächst erlöschen 
li die Zeit berannaht, in welcher zu Feststellung des Finanzhaushalts des Staats ein ordent- 
a# Landtag einzuberufen ist; so haben Wir nach Ansicht der 99. 127 und 157 der Ver- 
ugs,Uskunde und nach Anhörung Unseres Gebeimenraths beschlossen, eine neue Wahl der
	        
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