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B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. v. M. die
erledigte katholische Pfarrei Egesheim, Dekanats Spaichingen, dem Pfarrer Wanner in
Gundershofen, und ·
die neu errichtete katholische Pfarrei Stetten, Dekanats Wurmlingen, dem Seelsorger
Franz Aaver Barmettler auf dem Michaelsberg, Dekanats Reckarsulm, gnädigst übertragen,
wie auch,
vermöge höchster Entschließungen vom 23. v. M. dem Domkaplan Haas in Rottenburg,
zur Zeit Dom= und Stadtpfarr-Verweser, den Titel eines Pfarrei-Vorstands (Pfarr-Rektors)
Mit dem Rang in der siebenten Stufe gnädigst verliehen,
deie erledigte evangelische Pfarrei Seeburg, Dekanats Urach, dem Pfarrverweser Krauß
in Ochsenwang, Dekanats Kirchheim,
die erledigte evangelische Pfarrei Neckargröningen, Dekanats Ludwigsburg, dem Pfarrer
aiser in Auenstein und Abstadt, Dekanats Marbach,
die Stelle eines ersten Hauptlehrers an der Realschule in Göppingen dem Neallehrer
Honold in Waiblingen, und
die bei der Regierung des Jartkreises erledigte Sekretärsstelle dem Kanzlei-Assistenten
Nüller in Ulm gnädigst übertragen.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 24. v. M. dem Ober-
inanzrath v. Knapp die nachgesuchte Entlassung von dem Amte eines ordentlichen Mitglieds
des Strafanstalten-Collegium gnädigst zu ertheilen, und
die hiedurch bei dieser Behörde in Erledigung gekommene Stelle dem bisherigen außer-
ordentlichen Mitgliede dieses Collegium, Kanzleirath v. Dorsch, gnädigst zu übertragen geruht.
Seine Königliche Majestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 28. v. M.
le Stelle eines rechtsverständigen Raths der Eisenbahn-Commission dem bisherigen Stadt-
föultheigen E Camerer In Reutlingen, mit dem Titel und Rang eines Finanzraths, gnädigst
D ertragen,
dem Regierungsrath Autenrieth, Mitglied der Eisenbahn-Commission, auf sein Ansu-
en, seinen früheren Titel als Finanzrath wieder ertheilt,
6 auf die erledigte Revierförstersstelle in Gundelsheim, Forstamts Neuenstadt, den Revier-
orfier Riegel in Hochberg, Forstamts Reichenberg, seinem Ansuchen gemäß, gnädigst versetzt,