Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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die Umgelds-Commissärsstelle zu Rottenburg dem Cameralamts-Buchbalter Diehl in 
Sindelfingen, und 
die zu Backnang dem Catasterbureau-Assistenten Bosler übertragen, sodann Z 
den Oberförster v. Gültlingen zu Crailsheim wegen anhaltender Kränklichkeit, 
vorbehältlich seiner Wiederanstellung im Falle der Genesung, in den Ruhestand gnädigst versett. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungsblatt 
auf das Jahr 1845. 
Da mit dem 1. Januar 1845 ein neues Abonnement auf das Regierungs-Blatt begimn 
so werden die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren in den Oberamts-Bezirken beau 
tragten Stellen, so wie die K. Postämter andurch aufgefordert, diese Gebühren in dem, 
trage von drei Gulden (pro Exemplar) für den ganzen Jahrgang 1845, oder, wenn mi 
dem Regierungs-Blatt auch die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse verlangt wird, in dem n 
trage von vier Gulden, längstens bis zum 26. December d. J. an die W- 
sterial-Casse mit der Bezeichnung „Regierungs-Blatt-Geld“ einzusenden. # 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten hahen in verselben Zeit die Abonnemen“ 
Gebühren zu entrichten; übrigens steht es ihnen, so wmie-#berbaupt allen Privat-Abonnenten 
frei, ob sie für den ganzen Jahrgang 1845, oder zunächst nur für das erste Semester vesselben 
vorausbezahlen wollen. „ Z„ 
Auswäriige Piivat-Abonnenten haben sich mit ihren Bestellungen nicht unmittelbar an 
Justiz-Ministerial-Kasse, sondern je an das nächstgelegene K. Postamt, durch welches sse 2 
Regierungs-Blatt zu beziehen wünschen, zu wenden. 
Stuttgart den 24. October 1844. 
Prieser.
	        
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