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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung der Uebersichten über die Geschäfts-Thätigkeit der Justiz-Behörden in der
Periode vom 1. Julius 1843 bis 30. Junius 1844. (Mit Beilagen A—-L.)
Die nachstehenden Uebersichten über die Geschäfts-Thätigkeit des K. Ober-Tribunals, der
K. Kreis-Gerichtshöfe und der Oberamts= und Amts-Gerichte in dem Zeitraume vom 1. Julius
1843 bis 30. Junius 1844, sodann der Gerichts= und Amts-Notariate in der Zeit vom 1. Ju-
nius 1843 bis 31. Mai 1844 werden, unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 17. No-
vember 1843 (Reg. Blatt S. 796) andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Es ergiebt sich hieraus, daß die Justz-Behörden, unerachtet der auch in dem letzten Etats-
Jahre in mehreren Zweigen der Rechtspflege eingetretenen Geschäfts-Vermehrung, mit wenigen
Ausnahmen, auf dem Laufenden geblieben find.
Seine Königliche Majestät haben daber vermöge böchster Entschließung vom 6. d. M.
den Unterzeichneten gnädigst zu ermächtigen geruht, den vorgenannten Behörden Höchst- Ihre
Zufriedenheit mit deren Geschäfts-Thätigkeit in dem verflossenen Etats-Jahre und mit dem be-
friedigenden Zustande der Rechts-Verwaltung zu erkennen zu geben.
Stuttgart den 9. November 1844. Prieser.
B) Der Departements der Justiz und der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz und der Finanzen.
Bekanntmachung, die Bertretung des Fiscus in den gegen den Eisenbahnfonds gerichteten
Rechto-Streitigkeiten betreffend.
Da seit Erlassung der K. Verordnung vom 29. September d. J., wodurch die früher“
dem K. Ministerium des Innern untergeordnet gewesene Eisenbahn-Commission als eine Cen-
tral- Finanz-Stelle unter die unmittelbare Leitung des K. Finanz-Ministerium gestellt worden
ist, nach Maaßgabe des Plt. 2 der Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und der Fi-
nanzen vom 7. November 1818, (Reg. Blatt S. 600) nicht mehr die Staats-Haupt-Casse-
Verwaltung, sondern die Eisenbahn-Commission selbst den Fiscus in sämmtlichen theils schon