Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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bei den Gerichten anhaͤngigen, theils noch anhängig werdenden, den Eisenbahnfonds betreffenden 
Rechts-Srreitigkeiten zu vertreten hat; so sindet man, um mögliche Iweifel bierüber zu besei- 
bigen, solches hiemit bekannt zu machen st ch veranlaßt. 
Stuttgart den 12. November 1844. 
Prieser. Gärttner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das in erster Besoldungeklasse stehende Oberamt Hall werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Jartkreises zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte, in der zweiten Besoldungsklasse stehende Cameralamt 
Schuss enried werden aufgefordert, innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Do- 
naukreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
3) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreifes zu 
besetzende Stelle eines Assessers, womit die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, werden auf- 
gefordert, binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melven. 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Triensbach, Dekanats Crailsheim, welche im Mut- 
terorte 237, in fünf, 1 bis 1 Stunde entfernten Filialien, wovon Lobenhausen eine 
eigene Kirche hat, in welcher neben Versehung der Casualien, je am zweiten Sonntage zu 
predigen und viermal jährlich das heilige Abendmahl zu reichen ist, 457 Kirchengenossen zählt, 
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschristmäßig zu melden. 
Bei dem auf 700 fl. berechneten Einkommen dieser Stelle wird die Verwandlung der unge- 
eigneten Einkommenstheile, nach den von der Oberkirchenbehörde zu treffenden Bestimmungen, 
vorbehalten. 
5) Zur Bewerbung um die mit einem Gehalte von 800 fl. und der Benützung eines 
Ateliers in dem Kunstschulgebäude verbundene Stelle eines Hauptlehrers an der K. 
Kunstschule und Mitglied der K. Kunftschuldirektion wird, unter Verweisung auf den im 
Regierungsblatt vom 27. August d. J. (Nr. 34) enthaltenen, die Verhältnisse der Stelle näher 
bezeichnenden Aufruf, eine wiederholte Frist von drei Wochen hiedurch anberaumt. 
6) Die Bewerber um die bei dem Cameralamt Leonberg zu besetzende Buchhalters= 
stelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter vorschrift- 
mäßig zu melden.
	        
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