Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Montag den 23. Derember 1844. 
  
In halt. 
Konigl. Dekrete. Renigliche Verordnung, die Einberufung ver Sltänreverlammtung betreffend. Dienst- 
Nachrichten 
Verfügungen der Departemente. Verteihung eines Ersindungs-Patents an ven Leverlakier Weinmann 
auf Bereitung von Leder= und Papier-Pergament für Schreibtafeln. Verleibung eines Einführungs-Patents 
an den Baumeiser Ippich auf eine Maschine zum Schneiven von Bausteinen. — Ernennung eines Präfl- 
venten ver Kammer der Stanvesherren. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Konigliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
die Einberufung der Stände-Versammlung beneffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
In Gemäßheit des F. 127 der Verfassungs-Urkunde haben Wir, nach Anörung Un- 
seres Geheimen-Raths, beschlossen, die ordentliche Versammlung der getreuen Stände Un- 
seres Königreichs auf Sonnabend den 1. Februar 1845 in Unsere Haupt- und Restoenz- 
stadt Stuttgart einzuberufen. · J 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am 30. Januar 1845 fich 
dahier einfinden und am folgenden Tage bei dem ständischen Ausschuffe legitimiren.
	        
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