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W57.
Regierungs-Blatt
für vas
Königreich Württemberg.
Inbal t.
Königl. Dekrete. Erlanbniß zur Annahme fremder Orden. — Dienft-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betresfend den Transport der Gesangenen. — Verfügung,
betreffend die Herabsetzung des Preises der Koß für die Gefangenen bei den Bezirksstellen. — Verfügung.
betreffend die feuersichere Verwahrung der Schmelzöfen der Schriftgießer und anderer Metallarbeiter und der
Löthöfen der Zinngießer, Kupferschmirde und Flaschner. — Bekanntmachung, belreffend das Ergebniß einer
zweiten Staatsprüsung in der Mediein und höberen Chirurgie. Verfügung, betreffend die Herabsetzung des
Kospreises bei den auf vem Transport befindlichen Gefangenen. — Bekanntmachung, betreffend die gericht-
lich erkannte Unterdrückung einer Druckschrift. Bekanntmachung in Betreff der Besetzung des Nabbinats
Buchau. — Verfügung, betreffend den Verkebr mit Schaafwolle, Schaafen, Fiegen und Schweinen wäbrend
der Dauer der Rinderpest in den österreichischen Staaten.
Dienst- Erledigungn.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A.) Erlaubnif zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 23. d. M. an
den Ordenskanzler, dem Kriegs-Minister Grafen v. Sontheim,
dem Obersten, Commandanten des sechsten Infanterie-Regiments, v. Brand, und
dem Oberst-Lieutenant, Commandanten der K. Leibgarde zu Pferd, v. Weissenstein,
die nachgesuchte Erlaubniß, die von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden
ihnen verliehenen Orden, nämlich das Großkreuz, beziehungsweise das Commandeurkreuz und
das Ritterkreuz des Zähringer Löwen -Ordens annehmen und tragen zu döürfen, gnädigst
ertheilt.