Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

871 
W57. 
Regierungs-Blatt 
für vas 
Königreich Württemberg. 
  
  
Inbal t. 
Königl. Dekrete. Erlanbniß zur Annahme fremder Orden. — Dienft-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betresfend den Transport der Gesangenen. — Verfügung, 
betreffend die Herabsetzung des Preises der Koß für die Gefangenen bei den Bezirksstellen. — Verfügung. 
betreffend die feuersichere Verwahrung der Schmelzöfen der Schriftgießer und anderer Metallarbeiter und der 
Löthöfen der Zinngießer, Kupferschmirde und Flaschner. — Bekanntmachung, belreffend das Ergebniß einer 
zweiten Staatsprüsung in der Mediein und höberen Chirurgie. Verfügung, betreffend die Herabsetzung des 
Kospreises bei den auf vem Transport befindlichen Gefangenen. — Bekanntmachung, betreffend die gericht- 
lich erkannte Unterdrückung einer Druckschrift. Bekanntmachung in Betreff der Besetzung des Nabbinats 
Buchau. — Verfügung, betreffend den Verkebr mit Schaafwolle, Schaafen, Fiegen und Schweinen wäbrend 
der Dauer der Rinderpest in den österreichischen Staaten. 
Dienst- Erledigungn. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Erlaubnif zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 23. d. M. an 
den Ordenskanzler, dem Kriegs-Minister Grafen v. Sontheim, 
dem Obersten, Commandanten des sechsten Infanterie-Regiments, v. Brand, und 
dem Oberst-Lieutenant, Commandanten der K. Leibgarde zu Pferd, v. Weissenstein, 
die nachgesuchte Erlaubniß, die von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden 
ihnen verliehenen Orden, nämlich das Großkreuz, beziehungsweise das Commandeurkreuz und 
das Ritterkreuz des Zähringer Löwen -Ordens annehmen und tragen zu döürfen, gnädigst 
ertheilt.
	        
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