7
8) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Verfügung, betreffend die Erhöhung des Kostpreises für die Gefangenen bei den Bezirksstellen.
Da das Sinken der Fruchtpreise nicht in dem zur Zeit der Ministerial-Verfügung vom
20. September d. J. (Reg. Blatt S. 716) in Aussicht gestandenen Maaße eingetreten ist;
so will man den auf tägliche 15 Kreuzer festgesetzten Kostpreis für die Gefangenen bei den
Bezirksstellen vom 1. Januar 1854 an um 1 Kreuzer, mithin auf tägliche 15 Kreuzer erhöht
bhaben; was hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 30. December 18“3. Prieser. Schlapyer. Herdegen.
* « »!I
C) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten.
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Verleibung des erblichen Adelstandes an den General-Major v. Meisrimmel.
Seine Königliche Majestät haben gnädigst geruht, durch allerhöchste Entschlie-
ßung vom 8. October d. J. allerböchst Ihrem General-Major v. Meisrimmel den
erblichen Adelstand des Königreichs zu verleihen.
Siuttgart den 29. December 18 5. Berolvingen.
1) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die Aufnahme-Prüfungen der Forstzöglinge in die Lehr-Anstalt zu Hohenbeim.
Gemäß Königlicher Entschließung vom 20. d. M. wird hinsichtlich der Aufnahme-Prüfung
ber inländischen Forstzöglinge in die Lehr-Anstalt zu Hohenheim, unter theilweiser Abänderung
der bisherigen Einrichtung, verfügt:
Inlänper, welche als Forstzöglinge in die Schule in Hohenheim eintreten wollen, haben,
sofern sie nicht die akademische Vorprüfung erstanden haben, einer für den Zweck der Aufnohme
zu verapstaltenden besonderen Prüfung über den Besitz genügender Kenntnisse in der Mutter-
sprache, der MArithmetik und der ebenen Geometrie sich zu unterwerfen.
Diese Prüfung wird jedes Jahr von der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins
angeordnet werden und regelmäßig sechs Wochen vor der Aufnahme in Hohenheim Statt finden.
Stuttgart den 22. December 18“5. Schlaper.