Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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In der achken Columne wird die Einlieferung zum Militär angeführt, z. B. „D. 
zum #ten Infanterie-Regiment in Stuttgart.“ 
Ist die Einlieferung noch nicht erfolgt, so bleibt die achte Columne leer, und 
wenn der zum Contingente Bezeichnete nicht unter die Zahl der Abwesenden gehört, so 
wird in der nennten Columne der Grund angeführt, warum die Eirlieferung nicht statt- 
gefunden, welches nach Verschiedenheit des Falles ungefähr Folgendermaßen auszudrücken ist: 
„Hat den N. N. von N. Oberamts N. als Einsteher gestellt, welcher den .. .. zum 
... Regiment assentirt wurde,“ 
oder: 
„hat das für Ercapitulanten bestimmte Einstandsgeld à 400 fl. bei der Amtspflegekafse 
binterlegt,“ 
oder: 
„wegen Berufs zurückgestellt als angestellter Schulgehülfe,“ 
oder: · 
»du-Heftkrank,undkonntcdeßhalbnachbeiliegcndcmårztlichenZeugnissenichtcingelicfert 
werden,“ 
oder: 
„hat Aufschub wegen der Einreihung erhalten durch Dekret des Königl. Ober-Rekruti- 
rungsraths d. d. .. ..“ 
oder: 
„ist laut anliegenden Todtenscheins nach der Contingentsbildung, bei der er als aushe- 
bungsfähig eingerechnet worden, gestorben, und wird daher als gestellt in Rechnung 
gebracht,“ i 
oder: 
„ist den ... . als Freiwilliger mit sechsjähriger (einjaͤhriger) Dienstzeit zum .... Re- 
giment assentirt worden, und wird daher als gestellt in Rechnung gebracht,“ 
oder: 
„hat schon im vorigen Jahre durch Stellung eines Ersatzmannes seine Milstärpflicht 
vorauserfullt, und wird daher als gestellt in Rechnung gebracht,“ 
oder: 
„befindet sich gegenwärtig wegen .. in Untersuchungshaft, im Kreisgefängniß u. s. w., 
und konnte deßhalb nicht eingeliefert werden,“
	        
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