Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Die vorbezeichneten Referendäre haben sich nun bei den bezeichneten Gerichtshöfen unver- 
züglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den letztern wird die gewöhnliche Anzeige über 
die stattgehabte Beeidigung gewärtigt. 
Stuttgart den 28. December 1844. Prieser. 
B) Des Departemente des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanmmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität. 
Zu Anfang des gegenwärtigen Winterhalbjahrs besanden sich auf der Universität Tübin- 
gen Studirende: 
1) der evangelischen Theologlie . 157, 
und zwar im Seminar-Verbande 54. 
2) der katholischen Theologie . . 116, 
wovon im Verbande des Convikts 91. 
3) der Rechtswissenschaft . . . . . . . 168, 
4) der Medviein, Chirurgie und Pharmacie .. , . . 103, 
5) der Regierungs-Wissenschaft . . . . . . . 56. 
6) der Cameral= und Forstwissenschaft . . 56, 
7) der Philosophie und anderer allgemeiner Vorbereitungs- Wisenschaften 196, 
worunter evangelische Seminaristen 63, 
und Zöglinge des Wilhelmsstifts 101. 
Zusammen 852. 
Stuttgart den 28. December 1844. Schlaper. 
C) Des Finanz-Departemente. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend den Stand der Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen 
der Civil-Staatsdiener. 
In Gemächeit des Gesetzes über die Verhältnisse der Civil-Staatsdiener vom 28. Juni 
1821, 98. 41—43 werden die Ergebnisse ver Rechnung über die Pensions-Anstalt für die 
Hinterbliebenen der Civil-Staatsdiener von dem Etatsjahre 1842 durch nachstehenden Auszug 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 7. December 1844. Gärttner.
	        
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