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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem Criminal-Senate des Königl. Gerichtsbofs in
Eßlingen erledigte Rathsstelle werden aufgefordert, sich binnen vierzehen Tagen bei dem
Königl. Ober--Tribunal vorschriftmäßig zu melven.
2) Bei der Regierung des Neckarkreises ist eine etatsmäßige Assessorsstelle
mit dem Normalgehalte von 800 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe
baben ihre Gesuche bei ver gedachten Kreis-Regierung binnen drei Wochen vorschriftmäßig
einzureichen.
3) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Oberhelfers am der Stiftskirche in
Stuttgart, deren Einkommen in Preisen des Sportelgesetzes mit Einschluß von 225 fl.
für Stolgebühren auf 1161 fl. berechnet ist, baben sich binnen vier Wochen bei dem evange-
lischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die Pfarrei Sulz, Dekanats Nagold, welche 88.5 Kirchen-
genossen zahlt und mit einem in Preisen des Sportelgesetzes auf 900 fl. berechneten Ein-
kommen verbunden ist, dessen Verwandlung gegenüber von dem künftigen Pfarrer vorbehal.
ten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conssstorinm vorschriftmaßig
zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Truchtelfingen, Dekanats Balingen,
welche 954 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Con-
sistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen derselben ist in Preisen des Sportel.
gesetzes auf 800 fl. berechnet, und es bleibt die Verwandlung einzelner Theile desselben der
Ober-Kirchenbehörde gegenüber dem künftigen Pfarrer vorbehalten.
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hegnach, Dekanats Waiblingen, welche
561 Kirchengenossen zählt und womit ein durch Zulage von 98 fl. aus dem geistlichen Be
soldungs-Verbesserungs-Fonds auf 7000 fl. erhöhtes verwanveltes Einkommen verbunden ist,
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
7) Die mit dem Dekanatamt verbundene Stadtpfarrstelle in Tettnang, welche.
2826 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, Zehenten, Gefällen, Besoldungen und
gestifteten Gebhren über Abzug des Gehalts für einen ständigen Vikar ein reines Ein
kommen von 1334 fl. gewährt, wird wieder besetzt werden. Die Bewerber werden nun
aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmätzg zu
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Gedruckt bei G. Sasser###e.