Das Wahlgesetz. 195
Wahlrecht einzuführen.! In diesem Falle würde König Friedrich Wilhelm, dem
gerade das allgemeine Wahlrecht als ein schwerer Fehler erschien, von der Annahme
der Reichsverfassung einen direkten Nutzen für seinen eigenen Staat gehabt
haben, den er sonst auf legalem Wege nichkleicht zu erreichen vermocht hätte.
Aber alle diese Hoffnungen wurden schwer enttäuscht. Je deuklicher die
österreichischen Abgeordneten erkannten, daß die Erbkaiserpartei ihr Ziel
wenigstens innerhalb der Versammlung wahrscheinlich erreichen werde, desto
eifriger spähten sie nach Mitteln aus, um das definitive Justandekommen des
engeren Bundesstaates unter Preußen auf andere Weise zu verhindern. Ihr
Bestreben richtete sich daher, wie später bei der zweiten Lesung deutlich hervorkrak,
immer energischer darauf, solche Bestimmungen in die Verfassung
hineinzubringen, die dem Könige von Preußen, dessen Gessnnungen ja zur
Genüge bekannt waren, die Annahme der Oberhauptswürde unmöglich
machen sollten. Von denselben Erwägungen ließen sie sich auch bei der
Abstimmung über das Wahlgesetz leiten. Dazu kam, daß alle demokratisch
gesinnten Elemente nakurgemäß für das allgemeine Wahlrecht eintraten.
Als dritter Bundesgenosse trat die katholische Partei im Parlament hervor,
die ebenfalls im wesenklichen durch die Abneigung gegen ein preußisches,
oder wie man sagte, prokestankisches Kaisertum, bestimmt wurde. So kam
es, daß bei der entscheidenden Abstimmung der das Wahlrecht wesenklich
beschränkende Vorschlag der Verfassungskommission abgelehnt und das
allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht für das Volkshaus beschlossen
wurde. Daß hierin eine sehr große Erschwerung für die ODurchführung des
bisherigen Planes lag, erkannten Camphausen und die Minister sofort.
Inzwischen aber hatten sich in Berlin Ereignisse vollzogen, die mindestens
ebenso verhängnisvoll für das Gelingen der eingeleiteten Aktion waren.
Als die Berichte des Grafen Bernstorff über die Aufnahme der Zirkularnote
in Wien eintrafen, brach, wie Graf Bülow an Camphausen schriebs, ein
wahrer Sturm los. Der König war außer sich“, daß man seinem Wunsche
entgegen die Note sofort an alle Regierungen abgesandt und sogar an die
Offenklichkeit gebracht hatte, ohne vorher die Gegenäußerung Ssterreichs
abzuwarten.5 Er faßte dies als einen direkten Ungehorsam gegen seinen
1 Camphausens Bericht v. 31. Januar Beil. 42.
Graf Bülow bemerkte auf die telegraphische Nachricht hin: „Wieder eine Illusion dahin“
(Beil. 66).
* 8. Febr. Beil. s6.
Schon vorher äußerte er sich grollend zu Oberstleutnank Fischer und zeigte Neigung zu
neuen direkten Verhandlungen mit Olmütz. (S. dessen Brief an Camphausen v. 20. Jan.,
Caspary 2890.)
* Es war nicht die „Reue“, wie Meinecke 206 meint, die den König packte, sondern der
Jorn, daß man seinen wohlbekannten Intentionen entgegen gehandelt habe.
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