Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Das  Wahlgesetz.  195

Wahlrecht  einzuführen.!  In  diesem  Falle  würde  König  Friedrich  Wilhelm,  dem
gerade  das  allgemeine  Wahlrecht  als  ein  schwerer  Fehler  erschien,  von  der  Annahme
  der  Reichsverfassung  einen  direkten  Nutzen  für  seinen  eigenen  Staat  gehabt
  haben,  den  er  sonst  auf  legalem  Wege  nichkleicht  zu  erreichen  vermocht  hätte.
Aber  alle  diese  Hoffnungen  wurden  schwer  enttäuscht.  Je  deuklicher  die
österreichischen  Abgeordneten  erkannten,  daß  die  Erbkaiserpartei  ihr  Ziel
wenigstens  innerhalb  der  Versammlung  wahrscheinlich  erreichen  werde,  desto
eifriger  spähten  sie  nach  Mitteln  aus,  um  das  definitive  Justandekommen  des
engeren  Bundesstaates  unter  Preußen  auf  andere  Weise  zu  verhindern.  Ihr
Bestreben  richtete  sich  daher,  wie  später  bei  der  zweiten  Lesung  deutlich  hervorkrak,
  immer  energischer  darauf,  solche  Bestimmungen  in  die  Verfassung
hineinzubringen,  die  dem  Könige  von  Preußen,  dessen  Gessnnungen  ja  zur
Genüge  bekannt  waren,  die  Annahme  der  Oberhauptswürde  unmöglich
machen  sollten.  Von  denselben  Erwägungen  ließen  sie  sich  auch  bei  der
Abstimmung  über  das  Wahlgesetz  leiten.  Dazu  kam,  daß  alle  demokratisch
gesinnten  Elemente  nakurgemäß  für  das  allgemeine  Wahlrecht  eintraten.
Als  dritter  Bundesgenosse  trat  die  katholische  Partei  im  Parlament  hervor,
die  ebenfalls  im  wesenklichen  durch  die  Abneigung  gegen  ein  preußisches,
oder  wie  man  sagte,  prokestankisches  Kaisertum,  bestimmt  wurde.  So  kam
es,  daß  bei  der  entscheidenden  Abstimmung  der  das  Wahlrecht  wesenklich
beschränkende  Vorschlag  der  Verfassungskommission  abgelehnt  und  das
allgemeine,  gleiche  und  geheime  Wahlrecht  für  das  Volkshaus  beschlossen
wurde.  Daß  hierin  eine  sehr  große  Erschwerung  für  die  ODurchführung  des
bisherigen  Planes  lag,  erkannten  Camphausen  und  die  Minister  sofort.
Inzwischen  aber  hatten  sich  in  Berlin  Ereignisse  vollzogen,  die  mindestens
ebenso  verhängnisvoll  für  das  Gelingen  der  eingeleiteten  Aktion  waren.
Als  die  Berichte  des  Grafen  Bernstorff  über  die  Aufnahme  der  Zirkularnote
in  Wien  eintrafen,  brach,  wie  Graf  Bülow  an  Camphausen  schriebs,  ein
wahrer  Sturm  los.  Der  König  war  außer  sich“,  daß  man  seinem  Wunsche
entgegen  die  Note  sofort  an  alle  Regierungen  abgesandt  und  sogar  an  die
Offenklichkeit  gebracht  hatte,  ohne  vorher  die  Gegenäußerung  Ssterreichs
abzuwarten.5  Er  faßte  dies  als  einen  direkten  Ungehorsam  gegen  seinen

1  Camphausens  Bericht  v.  31.  Januar  Beil.  42.

Graf  Bülow  bemerkte  auf  die  telegraphische  Nachricht  hin:  „Wieder  eine  Illusion  dahin“
(Beil.  66).

*  8.  Febr.  Beil.  s6.

Schon  vorher  äußerte  er  sich  grollend  zu  Oberstleutnank  Fischer  und  zeigte  Neigung  zu

neuen  direkten  Verhandlungen  mit  Olmütz.  (S.  dessen  Brief  an  Camphausen  v.  20.  Jan.,
Caspary  2890.)

*  Es  war  nicht  die  „Reue“,  wie  Meinecke  206  meint,  die  den  König  packte,  sondern  der
Jorn,  daß  man  seinen  wohlbekannten  Intentionen  entgegen  gehandelt  habe.

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