Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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ziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 
29. Juni 1842, betreffend die Erfindungs- und Einfuhrungs-Patente, zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Stuttgart den 2. April 1846. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, betreffend eine neue Eintheilung der Straßenbau-Inspektionen des 
Neckar-, Schwarzwald= und Jartkreises. 
In Folge der Uebernahme einer Anzahl von Vicinalstraßen in vie Unterhaltung des 
Staates ist die Zahl der Straßenbau-Inspektionen um drei vermehrt und hienach unter theil- 
weiser Abänderung der vurch Verfügung vom 0.December 1836 (Reg. Blatt S. 655) festge- 
setzten Eintheilung, durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
I. d. M. für den Neckar-, Schwarzwald= und Jarxtkreis die nachfolgende neue Eintheilung 
der Straßenbau-Inspektions-Bezirke verfügt worden, welche andurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Reckarkreis. 
1) Inspektionsbezirk Stuttgart, 
mit dem Stadtdirektionsbezirk Stuttgart, 
und den Oberamtsbezirken: 
Stuttgart, 
Böblingen, 
Eßlingen, 
Leonberg. 
2) Juspektionsbezirk Ludwigsburg, 
mit den Oberamtsbezirken: 
Ludwigsburg, 
Cannstatt, 
Waiblingen, 
Backnang, 
Marbach. 
3) Juspektionsbezirk Vaihingen, 
mit den Oberamtsbezgirken: 
Vaihingen, 
Besigheim,
	        
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