Full text : Geschichte des deutsch-französischen Krieges 1870 und 1871.

Der  Bischof  von  Straßburg.  123

Kriegsrecht  begründete  Handlungsweise,  man  möge  daher  davon
abstehen.

Diese  auffallende  und  ganz  gewiß  „nicht  im  Kriegsrecht  begrün—
dete“  Forderung  des  Prälaten  bewies  schon  hinlänglich,  daß  seine
Sendung  höchstens  als  eine  Formalität  aufzufassen  sei.  Es  wurde
ihm  denn  auch  erwidert,  wenn  das  Kriegsrecht  nicht  gestatte,  eine  be—
festigte,  stark  bewaffnete  Stadt,  die  sich  eifrig  vertheidige,  zu  bombar—
diren,  wie  die  Franzosen  es  denn  verantworten  wollten,  daß  sie  zur
Belustigung  des  kaiserlichen  Prinzen  die  offene  Stadt  Saarbrücken  mit
Granaten  überschüttet,  und  in  den  letzten  Tagen  die  gleichfalls  offene
Stadt  Kehl  in  einen  Trümmerhaufen  verwandelt  hätten?  Darauf
gab  der  würdige  Herr  die  scharfsinnige  Antwort:  „Man  wisse  in
Straßburg  nicht,  wo  die  deutschen  Kanonen  ständen,  man  vermuthe
sie  in  den  Häusern  von  Kehl!“

Ferner  stellte  der  Bischof  den  Antrag,  es  möge  der  ganzen  Ein—
wohnerschaft  gestattet  sein,  die  Festung  zu  verlassen,  und  als  ihm  dies
verweigert  wurde,  bat  er  um  einen  Waffenstillstand  von  24  Stunden,
damit  die  Bürgerschaft  auf  den  Gouverneur  einwirken  könne.  Diese
letzte  Bitte  wurde  ihm  gewährt  und  zugleich  hinzugefügt,  es  solle  dem
Gouverneur  auch  gestattet  sein,  Offiziere  zu  schicken,  um  sich  von  den
starken  Angriffsmitteln  und  der  durchaus  hoffnungslosen  Lage  der
Stadt  zu  überzeugen.  Freilich  könne  der  Kommandant  die  Stadt
während  des  Baues  der  Parallelen  und  bis  zur  Vorbereitung  zum
Sturme  vertheidigen,  aber  die  Stadt  gehe  dabei  zu  Grunde.

Nach  diesen  Besprechungen  verabschiedeten  der  Bischof  und  der
Offizier  des  Oberkommandos,  der  die  Verhandlungen  geleitet,  sich  in
freundlichster  Weise,  und  einen  Augenblick  später  wurde  auf  diesen
Offizier,  obwohl  er  die  weiße  Fahne  in  der  Hand  trug,  ein  lebhaftes
Gewehrfeuer  eröffnet,  so  daß  die  Fahne  vielfach  durchlöchert  wurde!

Von  der  Einwirkung  der  Bürgerschaft  auf  den  Gouverneur  wurde
nichts  sichtbar,  man  hatte  den  rechten  Augenblick  vorübergehen  lassen,
und  jetzt  standen  die  Bürger  da,  durch  die  Brände  geängstigt,  durch
den  Pöbel  eingeschüchtert,  machtlos  und  muthlos.  Durch  das  Feuer
waren  schon  ganze  Straßen  zerstört,  mehr  als  hundert  Personen  von
der  Einwohnerschaft  waren  durch  die  Granaten  getroffen  worden,  auf