Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

485 
54. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Donnerstag den 12. November 1846. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Ordens-Verleihung. — Bewilligung zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Inrdruktion, betreffend den Ersatz der durch die Auslieferung von Ver- 
brechern an vas Ausland entstandenen Kosten. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Berleihung. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 26. v. M. dem K. Preußischen 
General-Lieutenant v. Reyber den Friedrichsorden zu verleihen geruht. 
B) Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 3. d. M. dem Staatsrathe und 
Lehenraths-Direktor, Freiherrn v. Wächter die erbetene Erlaubniß zu ertheilen geruht, das 
von des Kaisers von Rußland Majestät demselben verliehene Commandeurkreuz des St. 
Wlademir-Ordens anzunehmen und zu tragen. 
Sodann haben Höchstvieselben unter dem 7. d. M. Höchst-Ihrem Oberst-Stall- 
meister, Freiherrn v. Taubenheim die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, das von 
den Fürsten von Hohenzollern Durchlauchten demselben verliehene Ehrenkreuz erster Classe 
des Hohenzollernschen Haus-Ordens anzunehmen und zu tragen.
	        
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