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tembergischen Transportstation zu untersuchen, ob ein Ersatz der Transportkosten gefordert
werden darf. Dieses ist namentlich der Fall, wenn der Transport durch die Requifition des
rückwärts liegenden Staats erfolgt ist, oder bei dem Transport eines Deserteurs, oder bei
der Zuröcklieferung eines Ausgewiesenen (vergl. Uebereinkunft mit Preußen vom 31.Decem-
ber 1845, §. 14, Abs. 2). Tritt dieser Fall ein; so ist nach S. 7 ein Kostenverzeichniß an-
zulegen und von Station zu Station auszufüllen. Die Aufsichtsbehörde ver Gränzstation
schließt dieses Verzeichniß ab, und verlangt auf den Grund desselben den Ersatz der aufge-
laufenen Kosten entweder von der nächsten Gränzbehörde, oder von der Stelle, an welche
der Transport gerichtet ist. Der erhaltene Betrag ist nach Abzug der etwa von standes-
herrlichen Kassen gehabten Auslagen dem nächsten K. Kameralamt zu übergeben.
Wenn dagegen eine Ersatzforderung der aufgewendeten Kosten nicht begründet ist; so
werden solche durchgehende Gefangenen-Transporte bebandelt, wie die innländischen.
Stuttgart den 22. Oktober 1846.
Prieser. Schlayer. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Assessors-Stelle bel dem Civil-Senate des K. Ge-
richtshofs in Eßlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Obertribunal zu
melden.
2) Der in der Nummer 46 des Regierungs-Blattes enthaltene Aufruf zur Bewerbung
um das Cameralamt Ochsenhausen wird, unter Anberaumung einer nochmaligen Frist
von drei Wochen, erneuert.
3) An der K. öffentlichen Bibliothek ist die Stelle ves zweiten Bibliothekars
mit einem Gehalte von 1200 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe ha-
ben sich binnen drei Wochen bei der Bibliothek-Direktion vorschristmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte, in der zweiten Besoldungs-Classe stehende Gerichts-
Notarsstelle in Weinsberg haben sich Iinnerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in
Eßlingen zu meloen.
5) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungs-Classe stehende Amts-
Notariat Ditzingen, Oberamts Leonberg, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K.
Gerichtshof in Eßlingen zu melden.