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Rechtswissenschaft.
Encyklopädie der Rechtswissenschaften: viermal wöchentlich, Prof. Dr. G. Bruns.
Rechts= und Staatsphilosophie: viermal wöchentlich um 7 Uhr, Prof.
Dr. Ksstlin.
Institutionen des romischen Rechts: sechsmal wöchentlich, Prof. Dr. Hepp.
Institutionen des römischen Rechts, nach seinem kleineren lateinischen Lehrbuche:
täglich um 11 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig.
Erster Theil der Pandekten: in 11 Stunden, sechsmal um 11, fünfmal um 4 Uhr,
Peof. l'r. M. S. Mayer.
Familien= und Erbrecht: nach Mühlenbruch, sechsmal wöchentlich um 11 Uhr,
Prof. I). G. Bruns.
Eregetische Vorlesung über römisches Recht: sechsmal wöchentlich um 9 Uhr, Prof.
Dr. v. Schrader.
Rämische Rechtsgeschichte, nach Hugo: fünfmal wöchentlich um 3 Uhr, dreimal
um 5 Uhr, Derselbe. .
Leitung eines Disputatoriums über römisches Recht und Civilprozeß zum Behuf
der Uebung im mündlichen Vortrag: je alle 14 Tage Donnerstag Nachmittags offentlich,
Prof. Dr. M. S. Mayer.
Das württembergische und das deutsche gemeine Staatsrecht: fünf= bis sechs-
mal woöchentlich um 8 Uhr, Prof. I)#r. Michaelis.
Gemeines deutsches Privatrecht, mit Einschluß des Lehen-, Handels-, Wechsel-
und Gewerberechts: in 10 Stunden um 8 und 10 Uhr, Prof. Ipr. Reyscher.
Das Lehenrecht nach seinem Grundrisse und Mittermaiers Grundsätzen des deutschen
Piivatrechts: dreimal wöchentlich um 11 Uhr, Pref. IIr. Michaelis.
Das Hanudels-, Wechsel= und Gewerberecht, nach seinem Grundrisse und
Mittermaiers Grundsätzen des deutschen Privatrechts: zweimal wöchentlich um 11 Uhr,
Derselbe. «
Das württembergische Privatrecht, nach seinem Grundrisse, unter Zuziehung
von Wächters Handbuch: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr, und in einer sechsten Stunde
am Donnerstag, Derselbe. ·
Kirchenrecht, nach seinem Grundrisse, mit Rücksicht auf Richters Lehrbuch: fünfmal
wochentlich um 5 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig.