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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung über die Einrichtung der polytechnischen Schule.
Die polytechnische Schule, welche den öffentlichen Unterricht in den wissenschaftliche!
und artistischen Grundlagen der technischen und industriellen Berufsarten gewährt, hat theil
in Folge der fortgeschrittenen Entwicklung der Realschulen, theils in Folge der höheren An
forderungen, welchen nach dem Stande der gewerblichen Verhältnisse des In= und Auslandet
diejenigen zu genügen haben, die sich einem technischen Berufe widmen wollen, in mehrfachet
Beziehungen eine veränderte und erweiterte Einrichtung erhalten, worüber mit Hinweisun
auf die Bekanntmachung vom 2. Januar 1840 (Reg.Blatt S. 16 ff.) Nachstehendes zu
öffentlichen Kenntniß gebracht wird:
I. Der frühere erste (vorbereitende) Jahreskurs für Schüler im vierzehenten Lebene
jahr ist aufgehoben und die Aufgabe, welche demselben zugetheilt war, ist den Oberrealklassen.
überwiesen. Es werden daher in die polytechnische Schule nur Zöglinge aufgenommen
welche wenigstens in der zweiten Hälfte des fünfzehenten Lebensjahres stehen.
II. Für die Gewerbelehrlinge und Gehülfen (sog. Winterschüler) ist eine besonder
Anstalt, die Winterbaugewerbeschule errichtet worden, und sind dieselben in Folge hievon aut
der polytechnischen Schule ausgeschieden. .
III. Der Unterricht in der polytechnischen Schule theilt sich nunmehr in fünf Jahres.
kurse, von welchen der letzte hauptsächlich nur für eine weitere Ausbildung der Banzöglinge
bestimmt ist.
Der Normal-Lehrplan ist folgender:
I. Classe. Im Winterhalbjahr: Im Sommerbalbjahr:
wöchentlich wöchentlich
Niedere Analyosis .6 Stunden. 6 Stunden.
Ebene und sphärische Trigonometrie .. . 7 — — —
Analytische Geometrie ......-—— 6 —
Beschreibende Geometerie... . 6 — 8 —