Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

2½ 15. 
RNRegierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Samstag den 27. März 1847. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Ordens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung in Betreff ver Ausktellung von Reisepässen für solche Aus- 
wanderer, welche ihren Weg über das Königreich Belgien nehmen. — Stand der geistlichen Wittwenk asse 
auf suon % Juni 1845. — Bekanntmachung wegen der dießjährigen Prüsungen im Berg-, Hülten- und 
Salinenfache. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 22. d. M. an den 
Ordenskanzler, dem Festungs-Commandanten auf Hohenasperg, Obersten v. Sonntag, 
das Ritterkreuz des Ordens der württembergischen Krone zu verleihen geruht. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Da die Geschäfts-Verhältnisse bei dem Festungs= und Truppen-Commando zu Hohen- 
asperg eine Vereinfachung zulassen, so haben Seine Königliche Majestät in Folge 
böchster Entschließung vom 22. d. M. verfügt, daß die Funktionen des Festungs= und 
Truppen-Commandanten, ferner diejenigen des Platz-Adjutanten und des Aodjutanten der 
Garnisons-Compagnien mit einander vereinigt werden. 
Zu weiterer Ausführung dieser Veränderung haben sodann Seine Königliche Ma- 
jestt den bisherigen Festungs-Commandanten, Obersten v. Arlt, und 
den Commandanten der Garnisons-Compagnien, Oberstlieutenant v. Herrmann, unter 
gnädigster Anerkennung ihrer langen und treuen Dienste, in den Rubestand versetzt, und
	        
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