Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

112 
an deren Stelle dem Commandanten des Artillerie-Regiments, Obersten v. Sonntag, 
das Festungs- und Truppen-Commando in Hohenasperg übertragen; 
der seitherige Platz-Adjutant daselbst, Oberlieutenant Schwarz, wird zu den Garnisons- 
Compagnien versetzt. 
Ferner wird in der K. Artillerie der Stabs-Offizier des Artillerie-Regiments, Oberst 
v. Lenz, zum Commandanten dieses Regiments, sodann 
der Hauptmann v. Bechtinger zum Major befördert, und demselben die Stelle des 
Stabs-Offiziers übertragen; 
dem Brigade-Adjutanten, Hauptmann v. Grimm, wird das Commando einer reitenden 
Batterie übertragen, 
der Oberlieutenant Leube zum Hauptmann und Brigade-Adjutanten, 
der Oberlieutenant Erdner zum Hauptmann in der Fuß-Artillerie, und 
ver Lieutenant Dorn der Garnisons-Artillerie zum Oberlieutenant befördert; 
ferner haben Seine Königliche Majestät 
den Rittmeistern v. Rau im ersten Reiter-Regiment, 
v. Herbort, Diovisions-Adjutant, 
v. Reischach, Commandant der Feldjäger-Schwadron, 
den Charakter als Major gnädigst verliehen, 
auch den den Garnisons-Compagnien aggregirten Hauptmann v. Sonntag dem 
sechsten Infanterie-Regiment aggregirt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung in Betreff der Ausstellung von Reisepässen für solche Auswanderer, welche 
ihren Weg über das Königreich Belgien nehmen. 
Nach einer Mittheilung der K. Belgischen Regierung hat sich dieselbe veranlaßt gesehen, 
die Anordnung zu treffen, daß künftig nur solche Auswanderer an der belgischen Grenze zu- 
gelassen werden, welche entweder
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.