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Sodann haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom
24. d. M. den Oberamtmann Steinbäuser in Ebingen wegen Alters und Kränklickkrit,
auf sein Ansuchen, in ren Rubestand Jnärigst versetzt,
die erledigte Oberamtsarztestelle in Mün#ngen dem Unteramtsar zt Dr. Niedle in
Rosenfeld gnädigst übertragen, und
dem Gerichts-Aktnar Blever, von Rottenburg, die von ihm bieher provtserisch bekleidete
Assessorsstelle bei dem katbolischen Kirchenrathe deflnitio gnädigst verliehen.
Unter dem 18. d. M. erbielt der von dem Fursten Lurwig v. Hobenlohe-Bartenstein
und Jartberg auf die Pfarrei Pfedelbach, Oberamts Oebringen und Dekanats Neckarsulm,
patrenatisch ernannte Pfarrverweser daselbst, Richard Euth, von Rohlingen,
der von dem Fursten v. Thurn und Taris auf die St. Anna-Kaplanei in Buchau,
Dekanats Nierlingen, patronatisch ernannte Dom-Kaplanei= und Präceptorats-Verweser zu
Rottenburg, Nikolaus Sorg, von Dewangen,
der von dem Freiherrn v. Süskind in Augsburg auf die Pfarrei Regglisweiler, Deka-
nats Wiblingen, patronatisch ernannte bisberige Kaplanei-Verweser in Dietenheim, Michael
Briechle, von Sinningen, und
der auf die Kaplanei Dietenheim, Oberamts Laupheim und Dekanats Wiblingen, von
demselben Patronen ernannte bieherige Pfarrverweser in Schöneburg, Johann Baptist Braun,
von Gutenzell, die landesberrliche Bestätigung.
Durch böchste Entschließung vom 24. d. M. ist zu der von dem Ober-Poststallmeister
v. Rueff zu Stuttgart nachgesuchten Dienstentlassung die landesherrliche Genehmigung er-
theilt worden.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Namens-Veränderung des zur Gemeinde Oedheim
" gehörigen Guts Neubof, im Oberamt Neckarsulm.
Durch K. Entschließung vom 24. d. M. ist dem zur Gemeinde Oedheim, im Ober-
amt Neckarsulm gehörigen Gut Neuhof, auf das Ansuchen des gegenwärtigen Besitzers, der
Name „Falkenstein“ beigelegt worden; was hiemit veröffentlicht wird.
Stuttgart den 25. März 1847. Schlayer.