Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Sodann haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 
24. d. M. den Oberamtmann Steinbäuser in Ebingen wegen Alters und Kränklickkrit, 
auf sein Ansuchen, in ren Rubestand Jnärigst versetzt, 
die erledigte Oberamtsarztestelle in Mün#ngen dem Unteramtsar zt Dr. Niedle in 
Rosenfeld gnädigst übertragen, und 
dem Gerichts-Aktnar Blever, von Rottenburg, die von ihm bieher provtserisch bekleidete 
Assessorsstelle bei dem katbolischen Kirchenrathe deflnitio gnädigst verliehen. 
Unter dem 18. d. M. erbielt der von dem Fursten Lurwig v. Hobenlohe-Bartenstein 
und Jartberg auf die Pfarrei Pfedelbach, Oberamts Oebringen und Dekanats Neckarsulm, 
patrenatisch ernannte Pfarrverweser daselbst, Richard Euth, von Rohlingen, 
der von dem Fursten v. Thurn und Taris auf die St. Anna-Kaplanei in Buchau, 
Dekanats Nierlingen, patronatisch ernannte Dom-Kaplanei= und Präceptorats-Verweser zu 
Rottenburg, Nikolaus Sorg, von Dewangen, 
der von dem Freiherrn v. Süskind in Augsburg auf die Pfarrei Regglisweiler, Deka- 
nats Wiblingen, patronatisch ernannte bisberige Kaplanei-Verweser in Dietenheim, Michael 
Briechle, von Sinningen, und 
der auf die Kaplanei Dietenheim, Oberamts Laupheim und Dekanats Wiblingen, von 
demselben Patronen ernannte bieherige Pfarrverweser in Schöneburg, Johann Baptist Braun, 
von Gutenzell, die landesberrliche Bestätigung. 
Durch böchste Entschließung vom 24. d. M. ist zu der von dem Ober-Poststallmeister 
v. Rueff zu Stuttgart nachgesuchten Dienstentlassung die landesherrliche Genehmigung er- 
theilt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Namens-Veränderung des zur Gemeinde Oedheim 
" gehörigen Guts Neubof, im Oberamt Neckarsulm. 
Durch K. Entschließung vom 24. d. M. ist dem zur Gemeinde Oedheim, im Ober- 
amt Neckarsulm gehörigen Gut Neuhof, auf das Ansuchen des gegenwärtigen Besitzers, der 
Name „Falkenstein“ beigelegt worden; was hiemit veröffentlicht wird. 
Stuttgart den 25. März 1847. Schlayer.
	        
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