Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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924 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die nen errichtete katholische Pfarrstelle zu Löffelstelzen, De- 
kanats Mergentheim, welche aus eigenen Gütern, Kapitalien, Besoldungen und Geböhren 
ein ständiges Einkommen von 609 fl. gewährt, haben sich innerhalb vier Wochen vorschrift- 
mäßig bei dem katholischen Kirchonrathe zu melden. 
5) Die befähigten Bewerber um die erledigte Stelle eines Professors an dem evange- 
lischen Seminar in Blaubeuren, welche mit einem jährlichen Einkommen von 1290 fl. neben 
Amtswohnung verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen unter näherer Angabe der- 
jenigen Unterrichtsfächer, welche ste vorzugsweise zu übernehmen bereit wären, bei dem K. 
Studienrathe zu melden. Die Obliegenheiten der Stelle bestehen in 10—12 Stunden öffent- 
lichen Unterrichts und in Theilnahme an der Erziehung und Lejtung der Zöglinge.
	        
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