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B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Dienstentlassung des Posthalters Scheu in Großörlach,
die Verlegung der Posthalterei von Großörlach nach Mainhardt und Errichtung einer
Post-Erpedition in letzterem Orte.
· Vermöge höchster Entschließung vom 24. d. M. ist die nachgesuchte Dienstentlassung
des Posthalters Scheu in Großörlach, O. A. Backnang, und die Verlegung der Posthalterei
von Großörlach nach Mainhardt, O.A. Weinsberg, so wie die Verbindung einer Post-Ex-
predition mit der Posthalterei Mainhardt und die Uebertragung dieses Postamts an den
Lammwirth Heinrich Hagenbucher in letzterem Orte genehmigt worden.
Stuttgart den 27. März 1847. Schlaper.
b) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Civil-Verdienst-Medaille an den
Stadtförster Stein häuser zu Gmünd und die Belobung der Schultheißen Seeger zu
Loffenau und Burkhard zu Engelsbrand und des Waldmeisters Bäuerle daselbst.
Seine Königliche Majestät haben aus Anlaß der Visitation der Forstbezirke
Lorch und Neuenbürg vermöge höchster Entschließung vom 31. v. M. dem Stadtfärster
Steinhäuser zu Gmünd, in Anerkennung seiner Verdienste um die Emporbringung der
dortigen Waldungen die filberne Civil-Verdienst-Medaille in Gnaden verliehen, ingleichen
zu genehmigen geruht, daß die Schultheißen Seeger zu Loffenau und Burkhard zu
Engelsbrand, so wic der Waldmeister Bäuerle daselbst, für die gute Bewirthschaftung der
ihrer Sorge anvertrauten Waldungen öffentlich belobt werden; was biemit bekannt gemacht
wird.
Stuttgart den 1. April 1847. Schlayer.
JP) Verfügung, betreffend die Vercinigung der bisher bestandenen zwei Hebammenschulen.
In Ewägung der Unzuträglichkeiten, welche aus der Verbindung einer Hebammenschule
mit der geburtshülflichen Klinik an der Universität Tübingen für die akademischen Zwecke
sich ergeben, haben Seine Königliche Majestät vie Vereinigung der bisher zu Tübin-
gen bestandenen Hebammenschule mit derjenigen an dem Katbarinen-Hosrital zu Stuttgart
gnädigst genehmigt. In Folge hievon wird unter Abänderung der F. 1, 2, 3, 4 und 6