Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßit 
zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei dem Civil-Senate des K. Gerichtshofs in Tübinge: 
erledigte Assessorsstelle haben sich binnen vierzehen Tagen bei dem K. Ober-Tribunal- vor 
schrifmmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Nevierförstersstelle im Revier Donaustetten 
Forsts Söflingen, womit der Gehalt zweiter Classe verbunden ist, haben binnen drei Wocher 
bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Cameralamts-Buchhaltersstelle zu Schussenrie! 
haben binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter sich zu melden. 
5) Bei der Hebammenschule in Stuttgart ist die neuerrichtete Stelle eine, 
zweiten Hauptlehrers, welche einem ausübenden zur Geburtshülfe ermächtigten Arzte i 
widerruflicher Weise ubertragen werden soll, zu besetzen. Der zweite Hauptlehrer hat geger 
einen jährlichen Gehalt von 300 fl. die Verbindlichkeit, zwei der jährlichen Unterrichtskurf 
vollständig zu übernehmen, in Verhinderungsfällen des ersten Hauptlehrers und Vorsteher# 
bessen Stelle zu vertreten und an den Prüfungen Antheil zu nehmen. Die Bewerber un 
diese Stelle werden aufgefordert, sich binnen vierzeben Tagen bei den Vorskehern der Heb 
ammenschule vorschriftmäßig zu melden. 
SA &s 
Berichtigung. 
In der Nummer 17 des Regierungs-Blatts vom 9. April d. J. ist S. 133, binie 9 von unten 
stait Rosen bacher zu lesen: „Rosenlecher.“ 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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