Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

164 
Antheil am Schulgeld (im Betrag von circa 65 fl.) und neben freier Wohnung und die 
Verpflichtung zu wöchentlich 28 Unterrichtsstunden und zu einem Theil der kirchlichen Ver- 
richtungen an der zweiten Stadtpfarrkirche verbunden. Die zu Versehung einer Lehrstelle 
befähigten Bewerber katholisch geistlichen Standes haben sich binnen drei Wochen bei dem 
K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
8) Die Bewerber um die Reallehrstelle zu Leutkirch, mit welcher ein Gehalt von 
600 fl. nebst freier Wohnung verbunden ist, haben sich innerbalb vier Wochen bei dem K. 
Studienrathe vorschriftsmäßig zu melden. 
vNuou################# 
/ 
Am 22. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Februar d. J. ausgegeben worden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrinke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.