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. 1.
Vom 1. November v. J. an ist nach der neuen Landes-Pharmacopse in sämmtlichen
Apotheken des Königreichs zu dispenstren. Die Apotheker haben daher sich Exemplare der-
selben anzuschaffen und alle sonst erforderlichen Vorbereitungen bis zu jenem Termin voll-
ständig zu treffen.
8. 2.
Die Gesundheitsbeamten, Aerzte, Wund= und Hebärzte haben sich mit den Bestimmun-
gen der neuen Pharmacopöc genau bekannt zu machen und nach denselben zu benehmen.
K F. 3.
Die Bezirks-Polizeiämter werden angewiesen, diese Verfügung noch besonders zur Kennl-
niß der Apotheker und des ärztlichen Personals zu bringen.
Stuttgart den 28. April 1847. Schlayer.
2. Der Regierung des Donaukreises.
Bekanntmachung des Ergebnisses der niedern Dienstprüfung für das Departement des Innern.
Bei rer am 14—17. d. M. von der Prüfungs-Commission der K. Regierung des
Donaukreises vorgenommenen niedern Dienstrrüfung für das Departement des Innern sind
nachbenannte Candidaten zur Bewerbung und Uebernahme der im §F. 7 der K. Verordnung
vom 10. Februar 1837 bezeichneten Stellen für befähigt erkannt worden:
1) Joseph Baur, von Ergenzingen, Oberamts Rottenburg.
2)) Christian Eberhard Eichenhofer, von Blaubeuren.
3) Lurwig Friedrich Fricker, von Oberwälden, Oberamts Göppingen, Regierungs-
Copist in Ulm.
4) Carl Friedrich Gauß, von Bremen, fürstlichen Amts Scheer.
5) Ignaz Hepp, von Saulgau.
6) Georg Hornung, von Ulm.
7) Albin Mooser, von Obernheim, Oberamts Spaichingen.
8) Franz Kaver Joseph Rhein, von Altheim, fürstl. Amts Buchau.
0) Carl Eduard Rösler, von Schlattstall, Oberamts Kirchbeim.
10) Balthafar Vetter, von Ulm; und
11) Johannes Weber, von Steingebronn, O. A. Münsingen.
Ulm den 18. April 1847. Schmalzigaug.