Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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N 23. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Aönigreich Württemberg. 
— — 
Montag den 10. Mai 1847. 
* .,. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verorrnung, betreffend die Untersuchung und Aufzeichnung der im König- 
reiche befindlichen Vorrätbe von Getreire. Königliche Verordnung in Betref des Getreide= Handels. — 
Dienst-Nachrichten. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Untersuchung und Auszeichnung der im Königreiche befindlichen Vorräthe 
von Getreide 2c. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Im Hinblick auf die gegenwärtige Theurung der Lebensmittel und die dadurch hervor- 
gerufenen Besorgnisse sehen Wir Uns veranlaßt, nach Anhörung Unseres Gebeimen- 
Raths und auf den Grund des 7. 89 der Verfassungs-Urkunde, zu verordnen wie folgt: 
8. 1. 
Alle im Koͤnigreich vorbandenen Vorräthe an Kernen, Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel, 
Einkorn, Haber, Ackerbohnen, Mehl, Erbsen, Linsen, Welschkorn, Kartoffeln und Reis (auch
	        
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