Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

183 
& 24. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Samstag den 15. Mai 1847. 
  
Inbalt. 
Königliche Dekrete. Konigliche Verordnung, betreffend die Errichtung von Sicherheltswachen zu Sicherung 
des Eigenthums und Lebens der Bürger. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Konigliche Verordnung, 
betreffend die Errichtung von Sicherheitswachen zu Sicherung des Eigenthume und Lebens 
der Bürger. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Mit innigstem Mitgefühl nehmen Wir Theil an dem schweren Druck, welcher nach 
göttlicher Zulassung bei der gegenwärtigen Theurung der ersten Lebensberürfnisse auf einem 
großen Theile Unseres Volkes lastet. 
Wir haben deßhalb Unseren Behoörden wiederholt den gemessensten Befebl ertheilt, 
zu Linderung der allgemeinen Noth Allem aufzubieten, was menschliche Kraft vermag und 
Wir hoffen, daß durch die vereinten Anstrengungen der Fürsorge der Regierung und der 
Gemeinden, sowie der Wohlthätigkeit der Einzelnen diese Zeit der Prüfung Unseren ge- 
treuen Unterthanen möglichst werde erleichtert werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.