Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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8) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Justingen, Dekanats 
Zwiefalten, welche aus eigenen Gütern, Zehenten, Besoldungen und Gebühren ein ständi- 
ges Einkommen von 1028 fl. gewährt, haben sich binnen vier Wochen bei dem Königlichen 
katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. Es wird jedoch bemerkt, daß auf diesem 
Einkommen zu Tilgung einer Pfründschuld von 300 fl. ein 15jähriges Provisorium von jehr- 
lichen 20 fl. mit abnehmenden Zinsen ruht, und daß durch die beabsichtigte Umpfarrung des 
Filials Hütten eine Einkommens-Verminderung von etwa 12 fl. bevorsteht. 
9) An dem Lyceum in Ravens burg ist eine Lehrstelle, verbunden mit ver Stelle 
eines ersten Helfers bei ver evangelischen Gemeinde, erledigt. Ihre Obliegenheiten find einer- 
seits öffentliche Lehrstunden theils in den alten Sprachen, theils in den Realien, andererseits 
die Nachmittagspredigt an sedem zweiten Sonntag; an denjenigen Sonntagen, an welchen 
der erste Helfer nicht predigt, die Kinderlehre, die Wochenkatechisation, wie die Seelsorge 
bei den eingepfarrten evangelischen Einwohnern der Oberämter Ravensburg, Waldsee und 
Saulgau, abwechselnd mit dem zweiten Helfer; Theilnahme an allen Sitzungen des gemein- 
schaftlichen und des besondern evangelischen Stiftungsraths und Kirchenconvents und Antheil 
an der Seelsorge der Stadt. Das gesammte Einkommen beträgt neben freier Amtswohnung 
993 fl. 14 kr. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe 
vorschriftmäßig zu melden und dabei zu bemerken, in welchen Fächern sie Unterricht zu er- 
theilen vermögen. 
10) An der ersten Classe der Realschule zu Stuttgart ist eine mit einem Gehalt von 
700 fl. verbundene Lehrstelle zu besetzen. Die befähigten Bewerber haben sich binnen drei 
Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
110 An der untern Abtheilung der Elementarschule zu Stuttgart ist eine mit einem 
Einkommen von 500 fl. verbundene Lehrstelle zu besetzen. Die befähigten Bewerber haben 
sich binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
12) Die Bewerber um vie erledigten Aktuarsstellen bei den Oberamtsgerichten Heil- 
bronn und Stuttgart haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eß- 
lingen zu melden. 
13) Die Bewerber um die erledigte Forstamts-Assistentenstelle zu Schnaitheim wer- 
den aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem vortigen Oberförster vorschriftmäßig sich zu 
melden. 
Gedruckt bei G. Hasse lbrink.
	        
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