Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Staatsprüfung mit Erfolg erstanden hat, und zwar bei sonst gleicher Tüchtigkeit vorzugs- 
weise demjenigen, welcher sich neben der innerlichen Medicin auch der Wundarzneikunde und 
der Geburtshülfe zum Mindesten theoretisch gewiomet hat, auf ein Jahr übertragen. Mit 
der Stelle ist der Genuß freier Wohnung im Krankenhause und ein Gehalt von jährlichen 
150 fl. verbunden. Außerdem wird einem bedürftigen Candidaten, wenn er die Stelle zur 
Zufriedenheit versehen hat, der Genuß eines von dem Medieinalrath Dr. Plieninger hie- 
zu gestifteten Stipendiums im Betrage von 18 fl. von dem hiesigen Seiftungsrath bewilligt. 
Den Eingaben der Bewerber find die erforderlichen Zeugnisse über ihre persönlichen, nöthi- 
genfalls auch insbesondere über ihre skonomischen Verhältnisse, belzuschließen. 
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evruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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