Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des JZaxtkreises erledigte 
Assessorsstelle, womit ein Gehalt von 800 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, binnen drei 
Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte durch höchste Entschließung Seiner Königlichen 
Majestät vom 24. v. M. von der ersten in die zweite Besoldungsklasse zurückversetzte 
Revierförsterstelle im Nevier Pfronstetten, Forsts Zwiefalten, haben sich binnen drei 
Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschriftmäßig zu melden. 
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Am 31. v. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monat März d. J. ausgegeben worden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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