Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

223 
29. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Wirttemberg. 
  
Dienstag den 8. Juni 1847. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Untersuchung des Zustandes und der Aus- 
rüstung der zum Güler-Transport auf dem Reckar und befiehungsweise dem Rhein zu verwendenden Schiffe. 
Versügung, betreffend den Transport von metallischen Giften auf dem Neckar. — Verfügung, betreffend 
die von Dampf= und Segelschiffen, so wie von Flößen bei zusammentreffendet Fabrt auf dem Neckar gegen- 
seitig zu beobachtenden Vorsichts-Maaßregeln. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Oes Departements des Innern 
Des Ministerium des Innern. 
à) Verfügung, betreffend die Untersuchung des Zustandes und der Ausrüstung der zum Güter- 
Transport auf dem Neckar und beziehungsweise dem Rhein zu verwendenden Schiffe. 
Zur Vollziehung der Artikel?1 und 52 ver durch die K. Verordnung vom 9. Februar 
1843 verkündigten Neckarschifffahrtsordnung (Reg. Blatt S. 147—167) werden hiedurch hin- 
sichtlich der polizeilichen Beaufsichtigung des Zustandes und der Ausrüstung der Reckarschiffe 
nach Maßgabe bechster Entschließung vom 22. d. M. folgende Vorschriften ertheilt: 
+. 1. 
Zur Untersuchung des gesicherten und brauchbaren Zustandes der mit Göütern den Neckar 
und Rhein befahrenden Schiffe (Schiffsbeklopfung) bestehen zwei Commissionen, die eine mit
	        
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