Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

R a. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Wirttemberg. 
Donnerstag den 24. Juni 18. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Konigliche Verordnung, betreffend den Handels- und Schifffahrts-Vertrag zwischen den 
Staaten des Deutschen goll, und Hanvels-Vereines einerseits und dem Konigreiche beiver Siellien andererseits. 
Verfägungen der Departements. Verfügung, betreffend die Verminderung des Eingangszolls von Oel. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Konigliche Verordnung, 
betreffend den Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen den Staaten des Deutschen Zoll= und 
Handels Vereines einerseits und dem Königreiche beider Sicilien andererseits. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem zwischen den Regierungen des Zollvereines und dem Königreiche Neapel 
unter dem 27. Jannar d. J. ein Schifffabrts= und Hanvels-Vertag abgeschlossen worden ist 
und derselbe die allseitige Genehmigung erhalten hat; so verordnen Wir biemit, daß dessen 
Inhalt zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werde. 
Baden-Baden den 11. Juni 1847. 
Wilheim. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenbeiten: 
Beroldingen. 
Auf Befehl des Königs, 
für den Stgats-Seeretär, der Geheime-Legationsrath: 
Mauecler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.