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a Gottlieb Frohnmeyer, Lehrer am Arbeitshaus zu Ludwigsburg, von Alt-
engstett. .
Ernst Carl v. Jan, Lehramts-Candidat von Ornberg, O.A. Oehringen.
Felir Kallbacher, von Weitingen, O. A. Horb. "
Carl Christian Friedrich Luppolr, von Nrach.
Carl Friedrich Maier, von Weil im Dorf, O. A. Leonberg.
Florentin Miettinger, von Oberndorf.
Johann Gottlieb Müller, Privathülfslehrer von Sulz.
Carl Eduard Ostberg, Lehramts-Candidat von Oedheim, O.A. Neckarsulm.
Johannes Piscalar, von Stimpfach, O. A. Crailsheim.
Ludwig Seibold, von Wildbad, O. A. Calw.
Stuttgart den 23. December 1846. Knapp.
C) Des Finanz-Departementéê.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe des Hof= und Staats-Handbuches.
Da unter der Redaktion des K. statistisch-topographischen Büreau eine neue Ausgabe
des K. Hof= und Staats-Handbuches erschienen und die Verlegerin, die K. Hofbuchdruckerei
zu Guttenberg in Stuttgart, verbunden ist, das Eremplar auf gutem Druck-Velinpapier
und kartonirt, um den Preis von 2 fl. 42 kr. abzugeben; so wird solches biemit zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 12. Januar 1847. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Böringen, Dekanats Urach, welche 921
Kirchengenossen zählt und mit einem Einkommen von 1303 fl. verbunden ist, haben sich inner-
halb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
2) Zur Bewerbung um die mit dem Dekanat verbundene katholische Stadtpfarrstelle in
der Oberamtsstadt Biberach wird unter Beziehung auf die im Regierungsblatt vom 30. Ok-
tober v. J. Nr. 52 enthaltene Aufforderung eine weitere Frist von drei Wochen anberaumt.
3) Die Bewerber um eine bei der Finanzkammer des Neckarkreises erledigte
Revisorsstelle, mit welcher ein Gehalt von 800 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen
bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei dem statistisch-topo-
graphischen Büreau, mit welcher ein Gehalt von 600 fl. verbunden ist, haben sich binnen
drei Wochen daselbst vorschriftmäßig zu melden.
Berich tig un
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In der Nummer 2 des Regierungs-Blatts vom 14. Januar 1847, S. 12 Linic 4 von oben ist flatt S. 124
zu lesen: „S. 421.“
Gedruckt bei G. Hasselbrin'f.