Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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men verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die in dritter Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle zu Ho- 
bentwiel, Forsts Rottweil, haben sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des 
Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um eine bei der Oberrechnungs-Kammer erledigte Expeditors- 
stelle mit dem Gehalt von 800 fl. baben sich binnen drei Wochen bei der genannten Behörde 
vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem Oberamtsge- 
richte Tübingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe daselbst zu 
melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Ravensburg mit 
dem Normalgehalte von 500 fl. haben sich binnen vierzehn Tagen bei der Regierung des 
Donaukreises vorschriftmäßig zu melden. 
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Gerruct bei G. Hasselbrink.
	        
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